Nach einem neuen Grundsatz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf ihr Steuerberater … Sie nicht im sog. Statusfeststellungsverfahren vor dem Sozialgericht vertreten. Auch wenn der Steuerberater in der Regel die komplizierte Materie kennt, müssen Sie sich im Sozialgerichtsverfahren selbst vertreten oder Sie müssen dazu zusätzlich einen zugelassenen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) einschalten (BVerfG, Beschluss vom 15.10.2014, 1 BvR 2504/14).
Zwar handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine berufsrechtliche Entscheidung (hier: zum Nachteil der Steuerberatenden Berufe). In der Praxis bedeutet das aber, dass sich Geschäftsführer im oft höchst umstrittenen Statusfeststellungsverfahren zusätzliche Expertenberatung einholen müssen bzw. sich professionell vertreten lassen müssen, um die komplizierten Sonderregelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer zu Ihren Gunsten nutzen zu können.