Kategorien GmbH-Gesetz § 32a Rückgewähr von Darlehen (aufgehoben) Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 23. Februar 2010 Keine Kommentare zu § 32a Rückgewähr von Darlehen (aufgehoben) Kostenlos für Mitglieder > Der Volkelt-Brief zum Probelesen Der Praktiker-Kurz-Kommentar zum GmbH-Gesetz ← § 32 Rückzahlung von Gewinn → § 32b Haftung für zurückgezahlte Darlehen (aufgehoben) Schreibe einen KommentarDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.