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Volkelt-Briefe

Recht: GmbH-Fortsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nur wenn das Insol­venz­ver­fah­ren auf Antrag des Schuld­ners been­det oder wenn der Insol­venz­plan von den Schuld­nern bestä­tigt wird, kann von den Gesell­schaf­tern die Fort­set­zung der GmbH beschlos­sen wer­den (§ 60 GmbH-Gesetz). Nach Ver­tei­lung der Mas­se bzw. des GmbH-Ver­­­mö­gens ist eine Wei­ter­füh­rung die­ser GmbH nicht mehr mög­lich (OLG Schles­wig, Beschluss vom 1.4.2014, 2 W 89/13).

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