Die EU-Kommission will (im zweiten Anlauf) eine europa-einheitliche Einpersonen-Gesellschaft mit „beschränkter“ Haftung begründen. Damit soll die Rechtssicherheit für die Gründung von Tochtergesellschaften mit einem Gesellschafter – hier: dem deutschen Mutterunternehmen – vereinheitlicht und vereinfacht werden. Im April hat die EU-Kommission die dazu notwendige Richtlinie beschlossen. Ziel ist es, dass eine ausländische Tochtergesellschaft vom einheimischen Unternehmen „online“ gegründet werden kann. In Deutschland wird es danach eine Variante der GmbH geben, in der einige europa-einheitlichen Normen erfüllt sein müssen. Die neue EU-Richtlinie muss dann nur noch im qualifizierten Abstimmungsverfahren beschlossen werden. Ein einstimmiger Beschluss aller EU-Staaten nicht mehr notwendig.
Kategorien
Tochtergründungen in der EU werden einfacher
Gehen Sie davon aus, dass die neue Rechtsform für die Gründungen von Tochtergesellschaften im EU-Ausland noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Eine Umsetzung in deutsches Recht wird sich ziehen. Wir schätzen, spätestens für Tochtergründungen ab 2016 wird diese einheitliche europäische Rechtsform umgesetzt sein.