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Volkelt-Briefe

Tochtergründungen in der EU werden einfacher

Die EU-Kom­mis­si­on will (im zwei­ten Anlauf) eine euro­pa-ein­heit­li­che Ein­per­so­nen-Gesel­l­­schaft mit „beschränk­ter“ Haf­tung begrün­den. Damit soll die Rechts­si­cher­heit für die Grün­dung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten mit einem Gesell­schaf­ter – hier: dem deut­schen Mut­ter­un­ter­neh­men – ver­ein­heit­licht und ver­ein­facht wer­den. Im April hat die EU-Kom­mis­si­on die dazu not­wen­di­ge Richt­li­nie beschlos­sen. Ziel ist es, dass eine aus­län­di­sche Toch­ter­ge­sell­schaft vom ein­hei­mi­schen Unter­neh­men „online“ gegrün­det wer­den kann. In Deutsch­land wird es danach eine Vari­an­te der GmbH geben, in der eini­ge euro­pa-ein­heit­li­chen Nor­men erfüllt sein müs­sen. Die neue EU-Richt­li­nie muss dann nur noch im qua­li­fi­zier­ten Abstim­mungs­ver­fah­ren beschlos­sen wer­den. Ein ein­stim­mi­ger Beschluss aller EU-Staa­ten nicht mehr notwendig.

Gehen Sie davon aus, dass die neue Rechts­form für die Grün­dun­gen von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten im EU-Aus­land noch in die­sem Jahr auf den Weg gebracht wird. Eine Umset­zung in deut­sches Recht wird sich zie­hen. Wir schät­zen, spä­tes­tens für Toch­ter­grün­dun­gen ab 2016 wird die­se ein­heit­li­che euro­päi­sche Rechts­form umge­setzt sein.

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