Begebenheiten und Vorkommnisse aus der Firma finden immer öfter auch in Facebook statt. Auch dann, wenn Sie als Chef darauf verweisen, dass Betriebs-Interna auf Facebook nichts zu suchen haben. Nicht hinnehmen müssen Sie, wenn Mitarbeiter (Vorgesetzte, Kollegen) dort diskreditiert oder beleidigt werden oder wenn die Firma schlecht geredet wird. Allerdings ist die Rechtsprechung dazu nicht einheitlich und klar. Es gibt Fälle, in denen die Arbeitsgerichte die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters zulassen (z. B. LAG Hamm, 3 Sa 644/12). In anderen Fällen sehen die Arbeitsgerichte keinen Handlungsbedarf (ArbG Duisburg, 5 Ca 949/12, LAG Berlin-Brandenburg, 17 Sa 2200/13).
Auf keinen Fall sollten Sie es darauf ankommen lassen und einen Arbeitsgerichtsprozess führen, den Sie anschließend verlieren. Außer den Kosten beschädigt das den Ruf Ihrer Firma nachhaltig – gehen Sie davon aus, dass sich ein solches Urteil herumspricht und Ihrem Ruf als Arbeitgeber bei jungen Leuten und Nachwuchskräften nachhaltig schadet. Dennoch: Sie müssen nicht Alles hinnehmen. Am besten ist es, wenn Sie in den Arbeitsverträgen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Betriebs-Interna geschützt werden müssen und nicht in die Öffentlichkeit gehören. Schauen Sie gelegentlich selbst in Facebook (Stichwort: Firma) und beauftragen Sie Ihren IT-Verantwortlichen, die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitsvertrag regelmäßig zu prüfen.