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Volkelt-Briefe

Facebook: Der Kontrollblick ist (leider) ein Muss

Bege­ben­hei­ten und Vor­komm­nis­se aus der Fir­ma fin­den immer öfter auch in Face­book statt. Auch dann, wenn Sie als Chef dar­auf ver­wei­sen, dass  Betriebs-Inter­na auf Face­book nichts zu suchen haben. Nicht hin­neh­men müs­sen Sie, wenn Mit­ar­bei­ter (Vor­ge­setz­te, Kol­le­gen) dort dis­kre­di­tiert oder belei­digt wer­den oder wenn die Fir­ma schlecht gere­det wird. Aller­dings ist die Recht­spre­chung dazu nicht ein­heit­lich und klar. Es gibt Fäl­le, in denen die Arbeits­ge­rich­te die frist­lo­se Kün­di­gung eines Mit­ar­bei­ters zulas­sen (z. B. LAG Hamm, 3 Sa 644/12). In ande­ren Fäl­len sehen die Arbeits­ge­rich­te kei­nen Hand­lungs­be­darf (ArbG Duis­burg, 5 Ca 949/12, LAG Ber­lin-Bran­den­burg, 17 Sa 2200/13).

 Auf kei­nen Fall soll­ten Sie es dar­auf ankom­men las­sen und einen Arbeits­ge­richts­pro­zess füh­ren, den Sie anschlie­ßend ver­lie­ren. Außer den Kos­ten beschä­digt das den Ruf Ihrer Fir­ma nach­hal­tig – gehen Sie davon aus, dass sich ein sol­ches Urteil her­um­spricht und Ihrem Ruf als Arbeit­ge­ber bei jun­gen Leu­ten und Nach­wuchs­kräf­ten nach­hal­tig scha­det. Den­noch: Sie müs­sen nicht Alles hin­neh­men. Am bes­ten ist es, wenn Sie in den Arbeits­ver­trä­gen aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass Betriebs-Inter­na geschützt wer­den müs­sen und nicht in die Öffent­lich­keit gehö­ren. Schau­en Sie gele­gent­lich selbst in Face­book (Stich­wort: Fir­ma) und beauf­tra­gen Sie Ihren IT-Ver­ant­wort­li­chen, die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben aus dem Arbeits­ver­trag regel­mä­ßig zu prüfen.

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