„Am Amtsgericht versuchte man fieberhaft, dem Angeklagten Schwarzverkäufe nachzuweisen“. So die Gerichtsberichterstattung um nicht deklarierte Brötchen und Wurstlieferungen rund um das Freiburger Münster. Ein Präzedenzfall, mit dem die Finanzbehörden klare Signale an die gesamte Branche aussenden wollen.
Fakt ist: …Trotz Umsatzverprobung (Umsatz-Schätzungen nach Einkäufen und mittels Betriebs- und Branchenvergleich), Aufzeichnungspflichten und lückenloser elektronischer Erfassung bleiben Möglichkeiten, schwarze Kassen zu bilden. Und zwar dann, wenn sich die Beteiligten darauf einigen, dass Rechnungsinhalt und tatsächliche Lieferung „zur Disposition“ stehen. Dazu passend die Ankündigung von NRW Finanzminister Walter-Borjans, dass Kassen in Zukunft auch unangemeldet geprüft werden dürfen und dass Kassen-Software, die Manipulationen ermöglicht, verboten werden soll (FinMin NRW, Mitteilung vom 3.4.2014).
Risiko: Gelingt es den Finanzbehörden, einem Betrieb in einer schwarzen Wertschöpfungskette Steuerhinterziehung nachzuweisen, droht allen anderen Betrieben zumindest Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Im oben genannten Fall muss der Zulieferer 5.500 € zahlen, ohne dass ihm selbst ein Steuerdelikt nachgewiesen werden konnte.
Das Risiko bei einer Verwicklung oder Einbindung in eine schwarze Wertschöpfungskette ist ein Dauerrisiko. Wer mitmacht, macht sich von anderen Menschen abhängig und zwar von Menschen, die ein (überwiegend oder ausschließlich) geschäftliche Interesse an Ihnen haben, von denen Sie aber in der Regel nicht beurteilen können, wie Risiko geneigt diese sind oder ob diese sich bereits in der Illegalität eingerichtet haben. Es steht viel auf dem Spiel. Man begibt sich in unwägbare Abhängigkeiten. Das lohnt nie.