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Volkelt-Briefe

Der Koalitionsvertrag aus Geschäftsführer-Perspektive

Nach Els­ter, elek­tro­ni­schem Unter­neh­mens­re­gis­ter und elek­tro­ni­scher Betriebs­prü­fung ist der elek­tro­ni­sche Daten­ab­gleich zwi­schen Unter­neh­men und Behör­den in der Pra­xis (fast) abge­schlos­sen. Aller­dings hat das nicht die ange­kün­dig­ten büro­kra­ti­schen Erleich­te­run­gen gebracht. Im Gegen­teil. Dar­an wird sich auch in den nächs­ten 4 Jah­ren nichts ändern. Auch „auf dem Papier“ bie­ten die Eck­da­ten für die zukünf­ti­ge Mit­tel­stands­po­li­tik der Gro­ßen Koali­ti­on ledig­lich Absichts­er­klä­run­gen. Laut Koali­ti­ons­ver­trag sind das die Eckdaten:

  1. Unternehmen­snach­folge: Ange­strebt wird eine Erb­schaft­s­teuer­regelung, die bei Erhal­tung von Arbeit­splätzen Steuer­erle­ichterun­gen vorsieht.
  2. Bürokratieab­bau: Die elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion zwis­chen Unter­neh­men und Ver­wal­tung wird wei­ter fort­ge­schrie­ben. Es soll dies­mal tat­säch­lich Vere­in­fachun­gen bei den Mel­de­pflich­ten für die Sta­tis­tik geben.
  3. Unternehmensgrün­dun­gen: Ange­strebt wird eine Aus­wei­tung der Grün­der­förderung. Es soll kla­re Rah­menbe­din­gun­gen für Crowd­fund­ing und bes­se­re Bedin­gun­gen für Pri­vat Equi­ty geben.
  4. Kam­mern und Berufs­ver­bän­de: Die Pflicht­mit­glied­schaft wird nicht ange­tas­tet.  Even­tu­ell wird es (punk­tu­el­le) Beitragssenkun­gen und mehr Leis­tun­gen für klei­ne­re und mit­tlere Unter­neh­men geben.
  5. Handw­erk: Es wird kei­ne Erle­ichterun­gen beim Zugang zu den Hand­wer­ker­be­ru­fen geben. Das Meis­ter­pri­vi­leg bleibt geschützt.
  6. Finanzierun­gen: Die Gro­ße Koali­ti­on gibt ein Beken­nt­nis zu bes­se­ren Mög­lich­kei­ten für die Mit­tel­stands-Finan­zie­rung durch die KfW und Hermes-Bürgschaften.
  7. Mana­ger-Gehäl­ter (mit Aus­wir­kun­gen auf die Gehäl­ter von Geschäfts­füh­rern): Hier wird es weder eine Höchst­gren­ze bei den Betriebs­aus­ga­ben (SPD-For­de­rung), aber auch kei­ne Vor­ga­ben für den Auf­sichts­rat von AGs (ursprüng­li­che CDU-For­de­rung) geben. Es bleibt bei der bis­he­ri­gen Rechtslage.
  8. Euro­pa-GmbH: Die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft soll end­lich umge­setzt wer­den. Dabei hat die Koali­ti­on ver­ein­bart, dass dabei die deut­schen Vor­schrif­ten über die Mit­be­stim­mung, des Steu­er- und des Han­dels­re­gis­ter­rechts nicht umgan­gen werden
  9. Ent­gelt­gleich­heit: Die Koali­ti­ons­part­ner sind sich einig, dass die bestehen­de Lohn­dif­fe­renz zwi­schen Män­nern und Frau­en nicht zu akzep­tie­ren ist. Gemein­sam mit den Tarif­part­nern wol­len CDU/CSU und SPD die Fest­stel­lung des Wer­tes von Berufs­fel­dern, von Arbeits­be­wer­tun­gen und die Bewer­tung von Fähig­kei­ten, Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen voranbringen.
  10. Eltern­zeit: Ziel ist es, die 36 Mona­te Eltern­zeit fle­xi­bler zu gestal­ten. Dazu sol­len auch ohne die Zustim­mung des Arbeit­ge­bers nach ange­mes­se­ner vor­he­ri­ger Anmel­dung zukünf­tig 24 statt 12 Mona­te zwi­schen dem 3. bis 8. Lebens­jahr des Kin­des von Müt­tern und Vätern in Anspruch genom­men wer­den können.

Aller­dings ist bis­lang kaum aus­zu­ma­chen, wie hand­lungs­fä­hig die neue Regie­rung in der Pra­xis tat­säch­lich sein wird. Unwahr­schein­lich ist, dass es bei den kon­tro­ver­sen Auf­fas­sun­gen um die Erb­schafts­steu­er zu einer neu­en (prak­ti­ka­ble­ren) Lösung kom­men wird. Aller­dings dürf­te – im Zusam­men­wir­ken mit den EU-Gre­mi­en – eine Neu­ord­nung der Kon­zern-Besteue­rung kommen.

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