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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Quittung reicht nicht für die steuerliche Anerkennung

Zah­lun­gen für Hand­wer­kerlei­tun­gen im häus­li­chen Bereich kön­nen Sie von der Steu­er abset­zen. Voraussetzung: …

Die Zah­lung erfolgt und Sie kön­nen das stich­hal­tig nach­wei­sen. Dazu genügt die Vor­la­ge einer Quit­tung nicht. Der BFH ver­langt, dass Sie die Zah­lung per Über­wei­sungs­be­leg nach­wei­sen (BFH, Beschluss vom 30.7.2013, VI B 31/13).

Für die Pra­xis: Kei­ne Chan­ce gegen das Finanz­amt haben Sie mit dem Hin­weis, dass der Hand­wer­ker von Ihnen „Bar­zah­lung“ ver­langt hat. Wol­len Sie die Steu­er­an­rech­nung mit­neh­men, geht das nur mit einem ordent­li­chen Über­wei­sungs­be­leg der Bank (Kon­to­aus­zug).

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