Dass die Pflichtveröffentlichung für GmbHs zu einem Bürokratiemonster ohne wirklichen Erkenntnisgewinn werden würde, war Insidern bereits bei der Einführung zum 1.1.2008 klar. Auch wir haben an dieser Stelle regelmäßig auf die Schwächen und Ungereimtheiten hingewiesen (vgl. Nr. 13/2008 „GmbH-Publizität kostet die Unternehmen jährlich 300 Mio. EUR“). Jetzt liegen erstmals belastbare Zahlen dazu vor. Sie belegen, dass der Bürokratie-Effekt sogar noch stärker ist als von den größten Skeptikern befürchtet. Der Aufwand für die Behörden wurde im Gesetzentwurf noch auf „etwa 419.000 EUR“ geschätzt. …Tatsächlich wurden die Kapazitäten des zuständigen Bundesamtes für Justiz (BfJ) seit 2007 erheblich hochgefahren. Der Etat des BfJ stieg auf jährlich auf 40 Mio. EUR. 70 fest angestellte Mitarbeiter und zahlreiche Aushilfen kontrollieren die Umsetzung der Pflichtoffenlegung. Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren stieg von 2010 mit 144.000 Verfahren, über 153.000 im Jahr 2013 auf 182.000 im letzten Jahr. Laut ursprünglicher Prognose war man von einer sinkenden Fallzahl ausgegangen. Das Volumen der seit 2007 festgesetzten Bußgelder beträgt 1,228 Mrd. EUR. Im Jahr 2008 wurden lediglich 73 Mio. Ordnungsgelder festgesetzt. 2014 waren es immerhin schon 186 Mio. EUR. Diese Zahlen hat der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold recherchiert und jetzt veröffentlicht (Quelle: GmbH-Rundschau 2015, S. 1177 ff.).
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8 Jahre „Pflichtveröffentlichung”: Noch mehr Bürokratie als befürchtet
Neben dem Bürokratie-Effekt bleibt die Frage: Wer hat denn eigentlich einen Erkenntnisgewinn aus einem verzögert veröffentlichten Jahresabschluss? Nicht vergessen: Zum 31.12.2015 müssen Sie den Jahresabschluss 2014 Pflichtveröffentlichen – Schnee von gestern. Die Steuerbehörden haben ohnehin Einblick in alle Unterlagen von GmbHs und Unternehmergesellschaften.