Kategorien GmbH-Gesetz § 81 (aufgehoben) Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 23. Februar 2010 Keine Kommentare zu § 81 (aufgehoben) Immer top informiert > Der Volkelt-Brief zum Probelesen speziell für SIE als Geschäftsführer ← § 80 (aufgehoben) → § 81a (aufgehoben) Schreibe einen KommentarDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.