Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.
Ziel der Liquidation ist die Erfüllung aller Restverbindlichkeiten der GmbH und die Verteilung eines möglichst hohen Restguthabens an die Gesellschafter. Dazu verschafft sich der Liquidator zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der GmbH. Anschließend entwickelt er ein Liquidationskonzept. Das Konzept kann darin bestehen, die GmbH als Ganzes oder in Teilbetrieben zu veräußern oder die Betriebstätigkeit einzustellen und die Vermögensgegenstände zu veräußern. Als Liquidator sind Sie dazu verpflichtet, die Vermögenswerte der GmbH zu sichern (Kündigung vermieteter Objekte, Verlängerung von Patenten).
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