Kategorien GmbH-Gesetz § 57b Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalerhöhung (aufgehoben) Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 23. Februar 2010 Keine Kommentare zu § 57b Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalerhöhung (aufgehoben) Immer top informiert > Der Volkelt-Brief zum Probelesen speziell für SIE als Geschäftsführer ← § 57a Ablehnung der Eintragung → § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Schreibe einen KommentarDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.