Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen.
Für die Erledigung der Buchführung‑, Bilanzierungs- und Publizitätspflichten ist jeder einzelne Geschäftsführer verantwortlich. Das schließt nicht aus, die Erledigung dieser Aufgaben arbeitsteilig zu organisieren. In diesem Fall müssen Sie sich als Geschäftsführer regelmäßig über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen informieren (regelmäßige Berichte). Bestehen Zweifel, müssen Sie diesen ggf. unter Einschaltung Dritter (Wirtschaftsprüfer) nachgehen.
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