Kategorien
GmbH-Gesetz

§ 35 Vertretung durch Geschäftsführer

(1) Die Gesell­schaft wird durch die Geschäfts­füh­rer gericht­lich und außer­ge­richt­lich ver­tre­ten. Hat eine Gesell­schaft kei­nen Geschäfts­füh­rer (Füh­rungs­lo­sig­keit), wird die Gesell­schaft für den Fall, dass ihr gegen­über Wil­lens­er­klä­run­gen abge­ge­ben oder Schrift­stü­cke zuge­stellt wer­den, durch die Gesell­schaf­ter vertreten.

(2) Sind meh­re­re Geschäfts­füh­rer bestellt, sind sie alle nur gemein­schaft­lich zur Ver­tre­tung der Gesell­schaft befugt, es sei denn, dass der Gesell­schafts­ver­trag etwas ande­res bestimmt. Ist der Gesell­schaft gegen­über eine Wil­lens­er­klä­rung abzu­ge­ben, genügt die Abga­be gegen­über einem Ver­tre­ter der Gesell­schaft nach Absatz 1. An die Ver­tre­ter der Gesell­schaft nach Absatz 1 kön­nen unter der im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­ge­nen Geschäfts­an­schrift Wil­lens­er­klä­run­gen abge­ge­ben und Schrift­stü­cke für die Gesell­schaft zuge­stellt wer­den. Unab­hän­gig hier­von kön­nen die Abga­be und die Zustel­lung auch unter der ein­ge­tra­ge­nen Anschrift der emp­fangs­be­rech­tig­ten Per­son nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen.

(3) Befin­den sich alle Geschäfts­an­tei­le der Gesell­schaft in der Hand eines Gesell­schaf­ters oder dane­ben in der Hand der Gesell­schaft und ist er zugleich deren allei­ni­ger Geschäfts­füh­rer, so ist auf sei­ne Rechts­ge­schäf­te mit der Gesell­schaft § 181 des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs anzu­wen­den. Rechts­ge­schäf­te zwi­schen ihm und der von ihm ver­tre­te­nen Gesell­schaft sind, auch wenn er nicht allei­ni­ger Geschäfts­füh­rer ist, unver­züg­lich nach ihrer Vor­nah­me in eine Nie­der­schrift aufzunehmen.

Grund­sätz­lich kön­nen nur natür­li­che und voll geschäfts­fä­hi­ge Per­so­nen zum Geschäfts­füh­rer bestellt wer­den. Damit ist aus­ge­schlos­sen, dass die Geschäfts­füh­rung z. B. einer GbR oder einer ande­ren juris­ti­schen Per­son über­tra­gen wird. Im Gesell­schafts­ver­trag kön­nen Sie ver­ein­ba­ren, dass der Geschäfts­füh­rer bestimm­te Eig­nungs­vor­aus­set­zun­gen erfül­len muss (Aus­bil­dung, Min­dest- oder Höchst­al­ter, Berufserfahrung).

Immer top infor­miert > Der Vol­kelt-Brief zum Pro­be­le­sen spe­zi­ell für SIE als Geschäftsführer

Schreibe einen Kommentar