(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.
(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.
Die GmbH ist rechtsfähig, das heißt sie kann alle Rechte wahrnehmen, die auch natürlichen Personen zustehen, insbesondere das Recht Verträge zu schließen, Schutzrechte in Anspruch nehmen, Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen. Sie kann Prozesse führen und haftet für Vergehen ihrer Geschäftsführer. Die GmbH ist eigenständiges Steuersubjekt. Die GmbH ist auch gegenüber ihren Gesellschaftern rechtsfähig. Die Gesellschafter haften nicht bzw. nur im Ausnahmefall für die GmbH. Das ist zum Beispiel der Fall bei Überschuldung oder wenn die Gesellschafter privates und geschäftliches Vermögen nicht ordnungsgemäß trennen.
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