Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 03/2012

The­men heu­te: Vor­sicht Fris­ten! Umsatz­steu­er­rück­stand 2010 bis spä­tes­tens 28.1. zah­len + Ehren­amt: Geschäfts­füh­rer muss Umsatz­steu­er zah­len + Rah­men­be­din­gun­gen: SPD will Zusatz­steu­er auch für GmbHs + Prei­se: Bes­ser offen als ver­deckt die Prei­se erhö­hen + „Gelan­gens­be­stä­ti­gung” für EU-Expor­te wird neu beraten + …

 

 

3. KW 2012
Frei­tag, 20.1.2012

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

für Steu­er­pflich­ti­ge, die ihre Steu­er­erklä­run­gen vom Steu­er­be­ra­ter erstel­len las­sen, gilt auto­ma­tisch eine Frist-ver­län­ge­rung. Die­ses Steu­er­erklä­run­gen müs­sen dann spä­tes­tens zum Ablauf des Fol­ge­jah­res ein­ge­reicht wer­den. Danach müs­sen Sie zum 31.12.2011 Ihre pri­va­ten Steu­er­erklä­run­gen und die der GmbH für das Steu­er­jahr 2010 dem Finanz­amt vor­le­gen. Aus­nah­me: Ihr Steu­er­be­ra­ter bean­tragt beim Finanz­amt eine Ver­län­ge-rung der Frist. In begrün­de­ten Fäl­len ver­län­gern die Finanz­be­hör­den die Frist bis Ende Febru­ar (hier: 29.2.2012).

So ist die Rechts­la­ge. Auch wenn es immer wie­der Ver­su­che der Finanz­be­hör­den gibt, die­sen Ter­min vor­zu-ver­le­gen. Zum Bei­spiel mit der Begrün­dung, „das hohe steu­er­pflich­ti­ge Ein­künf­te (bzw. Steu­er-Nach­zah­lun­gen) zu erwar­ten sind“. Laut Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf muss der Steu­er­zah­ler das nicht hin­neh­men. Auch Sie nicht (FG Düs­sel­dorf, Beschluss vom 29.7.2011, 12 K 2461/11).

Für die Pra­xis: Kei­nen Spaß ver­steht das Finanz­amt, wenn Sie Steu­er­zah­lun­gen, die nach der Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen noch zu zah­len sind, nicht in der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Frist ver­an­las­sen. Ach­ten Sie also dar­auf, dass aus­ge­wie­se­ne Steu­er­rück­stän­de (z. B. bei der Umsatz­steu­er) unbe­dingt inner­halb von 4 Wochen nach Abga­be der jewei­li­gen Steu­er­erklä­rung fäl­lig sind. Bei der Abga­be zum 31.12.2011 ist das für Umsatz­steu­er­rück­stän­de aus 2010 der 28.1.2012. Ansons­ten ist Säum­nis­zu­schlag fäl­lig. Und zwar für jeden ange-fan­ge­nen säu­mi­gen Monat in Höhe von 1 % des abge­run­de­ten Steu­er­be­trags. Bei 10.000 € Steu­er­rück­stand sind das 100 EUR.

Ehrenamt: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer zahlen

Vie­le Geschäfts­füh­rer sind ehren­amt­lich in Ver­ei­nen (Ver­bän­den) tätig. In der Regel wird dafür kei­ne Ver­gü­tung son­dern eine ein­zel­fall­be­zo­ge­ne Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt. Dazu hat der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt ent­schie­den: Sol­che Ver­gü­tun­gen sind in der Regel umsatz­steu­er­pflich­tig (BFH, Urteil vom 10.11.2011, V B 6/11).

Für die Pra­xis: Im ent­schie­de­nen Fall ging es um fünf­stel­li­ge Jah­res­zah­lun­gen an den neben­be­ruf­lich täti­gen Vor­stand eines Berufs­ver­ban­des, das als Ehren­amt ange­legt war. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len soll­ten Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter prü­fen, ob die Vor­aus­set­zun­gen des ent­schie­de­nen Ein­zel­fal­les zutref­fen und sich auf die Umsatz­steu­er­pflicht ein­stel­len.

Regierungswechsel bringt neue Optionen und Zusatz-Steuern für GmbHs

Die Aus­wir­kun­gen der Finanz­kri­se und das Kri­sen-Manage­ment der euro­päi­schen Poli­tik über­la­gern seit Mona-ten die Poli­tik in Deutsch­land. Die Wirt­schaft war­tet wei­ter auf kla­re, zukunfts­taug­li­che und plan­ba­re Rah­men­be­din­gun­gen. U. E. ist auch in den 2 Jah­ren bis zur nächs­ten Bun­des­tags­wahl im Herbst 2013 nicht mehr mit grö­ße­ren Ent­schei­dun­gen (Arbeits­recht, Lohn­ne­ben­kos­ten, Büro­kra­tie­kos­ten, Pla­nungs­vor­schrif­ten, Ver­ein­fa­chung des Steu­er­rechts) zu rech­nen. Viel­mehr sind alle Par­tei­en über­wie­gend mit sich selbst beschäf­tigt und ver­su­chen bis dahin für sich die güns­tigs­ten Wei­chen zu fin­den, um dann auf den rich­ti­gen Zug zu springen.

Klar ist im Moment aber, dass die Zukunfts­aus­sich­ten für Schwarz-Gelb nicht beson­ders gut sind und dass sich die Kanz­le­rin wohl kaum aus­schließ­lich auf das Wohl und Wehe der FDP ver­las­sen wird. Inso­fern sind hier noch vie­le Plan­spie­le mög­lich. Die Optionen:

Schwarz/Gelb: Die Chan­cen für die Neu­auf­la­ge einer schwarz-gel­ben Koali­ti­on sind schlecht. Soll­te es die FDP aus dem Wäh­ler­tief schaf­fen, wird es aller­dings nur zu opti­schen allen­falls mar­gi­na­len Ent­las­tun­gen für die Steu­er­zah­ler kommen.

Rot-Grün: Die­se Opti­on hat der­zeit die bes­ten Aus­sich­ten auf Erfolg. Bei­de Par­tei­en haben sich bereits für Steu­er­erhö­hun­gen aus­ge­spro­chen. Das betrifft die Anhe­bung der Pro­gres­si­on für Bes­ser­ver­die­nen­de und eine zusätz­li­che Rei­chen­steu­er. Vor­stell­bar sind zusätz­li­che Son­der­steu­ern (Ener­gie).

Schwarz-Grün: Die Grü­nen haben sich bereits auf den Koali­ti­ons­part­ner Rot fest­ge­legt. Soll­te es hier den-noch Annä­he­run­gen geben, wer­den die Grü­nen mit ziem­li­cher Sicher­heit Steu­er­erhö­hun­gen für Bes­ser­ver-die­nen­de verlangen.

Schwarz-Rot: Die SPD wird unter einer Kanz­le­rin Mer­kel eine sol­che Kon­stel­la­ti­on auf kei­nen Fall mit­tra-gen. Nur unter Aus­nah­me­be­din­gun­gen (Iran-Kon­flikt mit Aus­wir­kun­gen auf den Ölpreis und die Welt­wirt-schaft, unkon­trol­lier­te Rezes­si­on oder wei­te­re dras­ti­sche Aus­wir­kun­gen der Finanz­kri­se) könn­te es bis 2013 zu einem Umden­ken auf bei­den Sei­ten kommen.

Für die Pra­xis: Noch sind die Wahl­pro­gram­me nicht fest­ge­schrie­ben. Aber: Der Druck auf die Poli­tik nimmt zu, die Bes­ser­ver­die­nen­den in die Pflicht zu neh­men. Das gilt für eine Anhe­bung des Spit­zen­steu­er­sat­zes (49 %) und der Pro­gres­si­on, even­tu­ell eine Rei­chen­steu­er. Alle Par­tei­en wol­len mit der Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er punk­ten. Die SPD plant, die Abgel­tungs­steu­er von 25 auf 32 % anzu­he­ben – dass betrifft auch die Besteue­rung von Gewinn­aus­schüt­tun­gen an die Gesell­schaf­ter der GmbH. Gut vor­stell­bar ist auch, dass es unter Rot-Grün zu einer Wie­der­be­le­bung der Ver­mö­gens­steu­er kom­men wird. Eine wei­te­re Kor­rek­tur der Erb­schafts­steu­er ist von der SPD zwar geplant, dürf­te aber eher schwie­rig durch­zu­set­zen sein.

Verdeckte Preiserhöhungen verärgern mehr als offene

Wenn Sie die Ent­wick­lung der Prei­se für klei­ne­re Ersatz-Inves­ti­tio­nen (Büro­mö­bel, Büro­aus­stat­tung, Kaf­fee­ma-schi­nen, Büro-Küchen­aus­stat­tung usw.) exakt nach­kal­ku­lie­ren, wer­den Sie fest­stel­len, dass die Prei­se in den letz­ten Jah­ren steil gestie­gen sind und deut­lich über der offi­zi­ell aus­ge­wie­se­ne Infla­ti­ons­ra­te lie­gen. Aber es sind nicht nur die aus­ge­wie­se­nen Prei­se, die vie­len inves­tie­ren­den Unter­neh­mern Sor­gen machen. In immer mehr Fäl­len lie­gen die tat­säch­li­chen Lauf­zei­ten deut­lich unter den AfA-Zeitvorgaben.

Im Klar­text: „Die Kaf­fee­ma­schi­ne gibt nicht mehr wie frü­her nach 5 Jah­ren Lauf­zeit den Geist auf, son­dern sie muss bereits nach 3 Jah­ren aus­ge­tauscht wer­den“. Vie­le der Geschäfts­füh­rer, die ich in den letz­ten Mona­ten auf die­ses The­ma ange­spro­chen habe, bestä­ti­gen, dass das kei­ne Ein­zel­fäl­le sind. Viel­mehr hat man den Ein-druck, dass hier sys­te­ma­tisch an der Preis-Umsatz­schrau­be gedreht wird. Weil man aber Angst vor „offi­zi­el­len“ Preis­er­hö­hun­gen hat, wird sys­te­ma­tisch nach Mög­lich­kei­ten für ver­deck­te Preis­er­hö­hun­gen gesucht. Typi­sche Metho­den sind:

 Redu­zie­rung von Ser­vice- und Zusatz­leis­tun­gen, Ver­än­de­run­gen bei der Ver­kaufs­men­ge (Packungs­grö­ßen, Verkaufseinheiten)

 Erhe­bung von Zusatz-Umsät­zen (Ver­pa­ckung, Ver­sand­kos­ten, Lie­fe­rung, Auf­stel­len, Kun­den­dienst-Hot­line usw.)

 Aus­tausch und Wech­sel des Sor­ti­ments hin zu Arti­keln mit höhe­ren Preisen

 Ver­schlech­te­rung bei den Zah­lungs­be­din­gun­gen (Skon­ti, Fris­ten, Finan­zie­rung usw.)

 Abstri­che bei der Produktqualität

Für die Pra­xis: Nach unse­ren Erfah­run­gen reagie­ren Unter­neh­mer im B2B-Geschäft ver­är­gert und schnell mit einem Wech­sel des Lie­fe­ran­ten, wenn Sie das Gefühl haben, dass schlei­chend schlech­te­re Kon­di­tio­nen gelie­fert wer­den. In der Regel hono­rie­ren Unternehmer/Einkäufer den offe­nen Umgang mit Produkten/Preisen und Men­gen in der Form, dass sie eher als Stamm­kun­de erhal­ten blei­ben. Erläu­tern Sie Ihren Kun­den, war­um Sie Ver­än­de­run­gen im Sor­ti­ment und in den Kon­di­tio­nen vor­neh­men müs­sen. Bie­ten Sie immer auch einen Aus­gleich an, z. B. in Form von Garan­tien oder Men­gen­ver­güns­ti­gun­gen.

Bundesfinanzministerium überprüft „Gelangensbestätigung“ für EU-Exporte

Zum 1.4. wird für deut­sche Expor­teu­re, die ins EU-Aus­land lie­fern, die sog. Gelan­gens­be­stä­ti­gung als Vor­aus­set­zung für die Umsatz­steu-erbe­frei­ung der Lie­fe­rung ver­bind­lich ein­ge­führt. Die­ses neben der bis­her übli­chen Lie­fer­be­stä­ti­gung zusätz­li-che Doku­ment bedeu­tet für Expor­teu­re und Fracht­un­ter­neh­men einen enor­men zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand. Nach hef­ti­gen Pro­tes­ten aus der Wirt­schaft hat sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt bereit erklärt, vor der end­gül­ti­gen Umset­zung die­ser Büro­kra­tie­vor­schrift erneut zu prü­fen, ob hier eine ein­fa­che­re Lösung mög­lich ist.

Für die Pra­xis: Dazu wird es in Abspra­che mit den Finanz­mi­nis­tern der Län­der noch vor dem 1.4.2012 eine ver­bind­li­che Rege­lung geben. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den. Bis dahin kön­nen Sie die Über­gangs­vor­schrift nut­zen, wonach die Lie­fer­be­stä­ti­gung für die Befrei­ung von der Umsatz­steu­er für EU-Lie­fe­run­gen aus­reicht. Aktu­ell: Die Über­gangs­re­ge­lung wur­de bis zum 30.6.2012 ver­län­gert.

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief