Themen heute: Zu viele Meetings- was tun? + Koalitions-Vertrag: Die neuen Eckdaten aus Geschäftsführer-Perspektive gesehen + Investitionsabzugsbetrag: Neue Vorschriften für GmbHs + Geschäftsführer-Gehalt: Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2014 jetzt noch beschließen + Steuer: Bessere Möglichkeiten für Rückstellungen + Mitarbeiter: Der darf im Bewerbungsgespräch nicht hochstapeln + BISS …
Freiburg, 6.12.2013
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„Vor lauter Meetings komme ich kaum zum arbeiten“. Das Phänomen ist in vielen Betrieben bekannt. Auch ohne konkreten Anlass sind schon am Montagmorgen bis zu 10 Termine über die Woche geblockt. Welche Vorgaben können Sie hier als Chef geben? Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick:
- Wie viele Jour-Fix-Termine (Budgetrunde, Strategie-Meeting, QM-Gruppe usw.) tagen regelmäßig?
- Wie viele dieser Gruppen haben mehr als eine handvoll Mitglieder?
- Wie viele dieser Gruppen sind ausschließlich oder überwiegend mit Führungskräften besetzt?
- In welcher dieser Gruppen werden Entscheidungen getroffen? Welche dienen der Informationsvermittlung?
Haben Sie nach dieser Bestandsaufnahme den Eindruck, dass der Bürokratiefaktor mehr als 10 % der Arbeitszeit der Mitarbeiter bindet, sollten Sie sich etwas einfallen lassen.
These: Informelle Information ist effektiver als hierarchische Information. Schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter den „Raum“, in dem informeller Austausch stattfinden kann. Und zwar dort, wo die Menschen arbeiten. Bei Google z. B. gibt es überall da, wo die Mitarbeiter sich zwangsläufig treffen, kleine Cafe-Ecken mit schwarzem Brett und Notebook.
Laut Proudfoot Consulting verbringt jeder Arbeitnehmer Deutschland 32 Arbeitstage pro Jahr in Meetings oder ähnlichen Zeitfressern. Lösungen: Hat das Meeting eine Existenzberechtigung? 14-tägiger statt wöchentlichem Tagungsrhythmus? Verkleinerung der Gruppe? Gibt es eine Tagesordnung? Wie viele Lösungsvorschläge werden gemacht. Meetings dürfen sich nicht wie Rituale dahin schleppen.
Koalitionsvertrag: Die neuen Eckdaten aus Geschäftsführer-Perspektive gesehen
Nach Elster, elektronischem Unternehmensregister und elektronischer Betriebsprüfung ist der elektronische Datenabgleich zwischen Unternehmen und Behörden in der Praxis (fast) abgeschlossen. Allerdings hat das nicht die angekündigten bürokratischen Erleichterungen gebracht. Im Gegenteil. Daran wird sich auch in den nächsten 4 Jahren nichts ändern. Auch „auf dem Papier“ bieten die Eckdaten für die zukünftige Mittelstandspolitik der Großen Koalition lediglich Absichtserklärungen. Laut Koalitionsvertrag sind das die Eckdaten:
- Unternehmensnachfolge: Angestrebt wird eine Erbschaftsteuerregelung, die bei Erhaltung von Arbeitsplätzen Steuererleichterungen vorsieht.
- Bürokratieabbau: Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung wird weiter fortgeschrieben. Es soll diesmal tatsächlich Vereinfachungen bei den Meldepflichten für die Statistik geben.
- Unternehmensgründungen: Angestrebt wird eine Ausweitung der Gründerförderung. Es soll klare Rahmenbedingungen für Crowdfunding und bessere Bedingungen für Privat Equity geben.
- Kammern und Berufsverbände: Die Pflichtmitgliedschaft wird nicht angetastet. Eventuell wird es (punktuelle) Beitragssenkungen und mehr Leistungen für kleinere und mittlere Unternehmen geben.
- Handwerk: Es wird keine Erleichterungen beim Zugang zu den Handwerkerberufen geben. Das Meisterprivileg bleibt geschützt.
- Finanzierungen: Die Große Koalition gibt ein Bekenntnis zu besseren Möglichkeiten für die Mittelstands-Finanzierung durch die KfW und Hermes-Bürgschaften.
- Manager-Gehälter (mit Auswirkungen auf die Gehälter von Geschäftsführern): Hier wird es weder eine Höchstgrenze bei den Betriebsausgaben (SPD-Forderung), aber auch keine Vorgaben für den Aufsichtsrat von AGs (ursprüngliche CDU-Forderung) geben. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage.
- Europa-GmbH: Die Europäische Privatgesellschaft soll endlich umgesetzt werden. Dabei hat die Koalition vereinbart, dass dabei die deutschen Vorschriften über die Mitbestimmung, des Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden
- Entgeltgleichheit: Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen CDU/CSU und SPD die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen.
- Elternzeit: Ziel ist es, die 36 Monate Elternzeit flexibler zu gestalten. Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können.
Allerdings ist bislang kaum auszumachen, wie handlungsfähig die neue Regierung in der Praxis tatsächlich sein wird. Unwahrscheinlich ist, dass es bei den kontroversen Auffassungen um die Erbschaftssteuer zu einer neuen (praktikableren) Lösung kommen wird. Allerdings dürfte – im Zusammenwirken mit den EU-Gremien – eine Neuordnung der Konzern-Besteuerung kommen.
Investitionsabzugsbetrag: Neue Vorschriften für GmbHs
Mit der Umstellung der ehemaligen Anspar-Rücklage auf den sog. Investitionsabzugsbetrag wurden auch strengere Anforderungen seitens der Finanzbehörden an die Nachweispflicht der Unternehmen eingeführt. In der Praxis müssen Sie ab sofort mit diesen Neuerungen und Verschärfungen leben:
- Bei neu gegründeten Betrieben (Tochterunternehmen) wird es eine besondere Prüfung der Investitionsabsicht geben.
- Sie müssen anhand von Unterlagen die Investitionsabsicht am Bilanzstichtag darzulegen (z. B. Kostenvoranschläge, Informationsmaterial, konkreten Verhandlungen oder verbindlichen Bestellungen).
- Gewichtige Indizien, die für das Vorliegen der Investitionsabsicht bei einem in Gründung befindlichen Betrieb sprechen, sind z. B., dass der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebseröffnung selbst und endgültig mit Aufwendungen belastet ist.
- Allein die Einholung von unverbindlichen Angeboten sowie Kostenvoranschlägen oder die Teilnahme an Informationsveranstaltungen reichen jedoch nicht als Nachweis der Investitionsabsicht aus, da diese ersten Vorbereitungshandlungen für den Steuerpflichtigen in der Regel kostenfrei und risikolos sind.
- Außerdem wird laufend überprüft, ob sich die geplante Investition konkretisiert (BMF-Schreiben vom 20.11.2013, IV C 6 – S 2139‑b/07/10002).
Der Investitionsabzugsbetrag wurde zwar von vielen (kleineren) Unternehmen gerne als Gewinn mindernde Bilanzposten angesetzt, ohne dass die Investitionsabsicht im Vordergrund stand. Das wird sich jetzt aber ändern: Nach den neuen Vorschriften sind die Finanzbehörden berechtigt, schon nach 1 Jahr weitere Nachweise für die Ernsthaftigkeit der Investitionsbereitschaft zu verlangen. Empfohlener Nachweis: Bestellung/Kaufvertrag auf Termin, Protokoll Anschaffungsbeschluss der Geschäftsleitung, Business-Plan.
Weihnachts- und Urlaubsgeld für den Geschäftsführer jetzt beschließen
Gehaltszahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH werden vom Finanzamt nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn es dafür eine schriftliche Vorab-Vereinbarung gibt. Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich ab 2014 zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe eines Monatsgehalts zahlen wollen, müssen das noch im Dezember vorbereiten. Dazu brauchen Sie einen Beschluss der Gesellschafter. Nur wenn der Anspruch für das gesamte Geschäftsjahr besteht, darf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in voller Höhe ausgezahlt werden. Gibt es den Anspruch erst mit Beschluss im Januar, muss anteilig gekürzt werden.
Lassen Sie sich erst gar nicht auf Probleme mit dem Finanzamt ein. Wenn Sie sich in 2014 ein 13. und/oder 14. Gehalt auszahlen wollen, müssen Sie das noch im Dezember beschließen (Protokoll des Gesellschafterbeschusses). Beachten Sie, dass Sie innerhalb der Angemessenheits-Grenze bleiben.
Bessere Möglichkeiten für Rückstellungen
Ab sofort ist es zulässig, eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind, in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte ausgeglichen werden müssen. Das BMF hat den entsprechenden Erlass aus dem November 2011 ersatzlos gestrichen (BMF-Schreiben vom 22.11.2013, IV C 6 – S 2137/09/10004).
Das betrifft ganz konkret solche Fälle, in denen falsch kalkuliert wurde und bei der Nachkalkulation Fehlbeträge verbucht werden mussten. Für dieses Rechnungs-Risiko darf in Zukunft wieder eine Rückstellung „für ungewisse Verbindlichkeiten“ gebildet werden.
Mitarbeiter darf nicht hochstapeln
Täuscht der neue Mitarbeiter z. B. beste Geschäftsbeziehungen zur Konkurrenz und zu potenziellen Kunden vor, ist der danach zustande gekommene, für ihn vorteilhafte Arbeitsvertrag anfechtbar. Und zwar wenn sich später rausstellt, dass diese Beziehungen gar nicht existieren oder existierten (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.11.2013, 1 Sa 50/13).
Damit haben Sie ab sofort ein Gegenmittel gegen eine besonders im Vertrieb verbreiteten Praxis von Mitarbeitern, die eigene Situation und geschäftliche Bedeutung als deutlich besser darzustellen als diese in der Praxis tatsächlich ist. Wichtig: Dokumentieren Sie die Angaben des Mitarbeiters im Einstellungsgespräch und legen Sie dem Mitarbeiter das Gesprächsprotokoll zur Unterzeichnung vor.