Themen heute: In eigener Sache – Empfehlungs-Marketing + Mehr-Umsatz praktisch: Neue Ausschreibungen sofort finden + Finanzamt: 1 Geschäftsführer ist genug für Ihre GmbH – was tun? + Rahmendaten für die strategische Planung: Oktober 2011 + ELENA: einfach abhaken + Geschäftsführer-Bürgschaft für Mietschulden der GmbH – bleibt bei Abberufung bis zum Mietvertragsende + Ein Gesellschafter will raus – ACHTUNG: neues Urteil + BISS …
41. KW 2011
Freitag, 14.10.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
seit einem Jahr gibt es jetzt den Volkelt-Brief im aktuellen Kurz-Format – auf 2 Seiten zum Kompakt-Lesen. Viele Kollegen schätzen die kurze, präzise und engagierte Berichterstattung aus Geschäftsführer/Unternehmer-Sicht für Ihre praktische Arbeit. Auch die Kommentierungen („Das muss mal gesagt werden“) treffen auf den Punkt. Vielen Dank für diese Einschätzungen.
Heute meine Bitte an Sie: Wir machen keine „Werbung“ – wir setzen auf Empfehlungs-Marketing. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie als zufriedener und engagierter Leser den Volkelt-Brief und www.GmbH-GF.de mit seinen Services Ihren Geschäftsführer-Kollegen empfehlen – im persönlichen Gespräch, in Ihrer Erfa-Gruppe, in Ihrem Business-E-Mail-Verteiler oder in Ihren virtuellen Netzwerken – Linkedin, Xing, Facebook oder in Twitter. Am besten verweisen Sie direkt auf > www.GmbH-GF.de oder als Lese-Beispiel auf https://www.gmbh-gf.de/wp-content/uploads/Probe-Ausgabe-Volkelt-Brief.pdf . Vielen Dank.
Mehr-Umsatz ganz praktisch: Einfache und gezielte Suche nach Ausschreibungen
Dank Internet können Sie sich jetzt auch schnelle Basis-Informationen über Ausschreibungen zu beschaffen. Das gilt für alle staatlichen (also: des Bundes, der Länder, aber auch der Kommunen und von halbstaatlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Heime usw.), aber auch immer mehr für private Investoren, die Dienstleistungen, Produkte oder andere Leistungen von privaten Firmen einkaufen. Einen guten Service bietet das Portal www.vergabereport.de – hier können Sie Ihr Suchprofil eingeben und erhalten automatisch per E‑Mail alle neuen Ausschreibungen, die für Sie passen. Dieser Service ist im Basis-Angebot kostenfrei. auch der Zugriff auf die Datenbank mit allen verfügbaren Ausschreibungen > https://www.vergabereport.de/regstart.php. Lediglich die E‑Mail-Zusendung der kompletten Ausschreibungsunterlagen kostet eine Grundgebühr von 0,50 €. Kostenpflichtig ist der Service von www.vergabe24.de – auch hier ist eine zielgenaue Suche möglich.
Finanzamt: „1 Geschäftsführer für Ihre GmbH ist genug“ – was tun?
Kleinere GmbHs können nach einem Urteil des Finanzgerichts Saarland Probleme bekommen, wenn sie „zu viele“ Geschäftsführer haben. Das geht so: Zwei Geschäftspartner gründen gemeinsam eine GmbH. Beide sind Geschäftsführer. Das FA fordert: Normalerweise hat eine Firma in der Größe nur 1 Geschäftsführer zu einem Gehalt in Höhe von soundsoviel Euro. Gibt es 2 oder mehr Geschäftsführer, dürfen die zusammen nicht und oder nur unwesentlich mehr verdienen. So geschehen im Saarland bei einer Kfz-Handel und – Reparatur-GmbH mit 3 Geschäftsführern (FG Saarland, Urteil vom 26.1.2011, 1 K 1509/07, einzige Quelle: GmbH-Rundschau 2011, S. 1049 ff.). Im Urteilsfall hatte die GmbH 3 statt wie vom Finanzamt als üblich 1 Geschäftsführer. Bewertung des Finanzgerichts: Nicht der 3‑fache Verdienst des für die GmbH-Größe angemessenen Geschäftsführer-Gehalts ist steuerlich zulässig. Laut FG ist der verdreifachte Vergleichswert um 30 % zu reduzieren.
Beispiel: Im Vergleichsfall rechnen Sie so: Eine Bau-GmbH mit 1 Geschäftsführer, 50 Mitarbeitern und 10 – 20 Mio. Umsatz zahlt einem Geschäftsführer laut Branchenvergleich rund 1600.000 €. Hat die gleiche GmbH 3 Geschäftsführer darf jeder Geschäftsführer maximal (160.000 x 3) x 0,7 x 0,33 = 110.000 € erhalten. Wird mehr als Gesamtvergütung an den Einzelnen gezahlt, müssen Sie aufpassen. Auf den darüber hinausgehenden Betrag wird zusätzlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer berechnet (sog. verdeckte Gewinnausschüttung).
Für die Praxis: Ist Ihre GmbH betroffen: Machen Sie zunächst einen groben Vergleichtest. Vergleichen Sie dabei zunächst anhand der offiziellen Finanzamts-Vergleichszahlen, den sog. Karlsruher Tabellen > https://www.gmbh-gf.de/wp-content/uploads/Karlsruher-Tabelle.pdf . Gibt es hier größere Abweichungen (+/- 20%) sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zur Frage des GF-Gehalts nehmen. Im Zweifel sollten die Vergleichswerte der BBE-Gehalts-Studie eingeholt werden. Das geht z. B. per Anfrage an die Redaktion für ein > Gehalts-Kurzgutachten > https://www.gmbh-gf.de/kontakt .
Rahmendaten für die strategische Planung: Oktober 2011
Neue gesetzliche Vorgaben haben lange Vorlaufzeiten – damit haben auch Sie als Unternehmensleiter Zeit, die Firma auf diese Änderungen einzustellen. An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über neue Rahmenbedingungen und für kleinere und mittlere Betriebe wichtige Vorgaben.
Betrifft … | Plan-Vorgabe |
Einzelhandel | Laut EU-Umweltausschuss wird eine neue Elektroschrott-Verordnung kommen. Danach wird der Einzelhandel zur Rücknahme von Elektro-Kleinartikeln (Handys, Zahnbürsten usw.) verpflichtet, auch wenn die Geräte dort nicht gekauft wurden und wenn kein neues Gerät gekauft wird (ab: 2016). |
BilanzprüfungUnternehmensberatung | Nach EU-Plänen sollen prüfungspflichtige Großunternehmen in Zukunft unabhängig von 2 verschiedenen Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Dieses bereits in Frankreich praktizierte Modell soll verhindern, dass Bilanzrisiken nicht korrekt aufgezeigt werden. Außerdem soll es den Prüfungsgesellschaften untersagt werden, neben dem Prüfungsauftrag beratend für Unternehmen tätig zu werden. |
„ELENA“: einfach Abhaken!
Unterdessen wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abschaffung des elektronischen Melde-Systems ELENA umgesetzt – im neuen Beherbergungs- bzw. Handelsstatistik-Gesetzes wird ELENA endgültig gestoppt (Quelle: BT-Drucksache 17/6851 Anlage). Die Änderung wird wirksam am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das genaue Datum ist also nicht bekannt, wird aber spätestens im 1. Quartal 2012 kommen.
Für die Praxis: Für Sie gilt: ELENA abhaken und nach vorne schauen. Stoppen Sie ab sofort die Meldungen der Arbeitnehmerdaten – geben Sie dazu die entsprechende (schriftliche) Anweisung an Ihren Lohnabwickler (Lohn – bzw. Steuerbüro). Mit Sicherheit wird gerichtlich geprüft werden, ob irgendjemand für die in den Betrieben entstandenen Kosten aufkommen muss. U. E. hat das aber wenig Aussicht auf Erfolg. Dennoch: Was berichten umgehend, wenn Sie dazu etwas veranlassen müssen.
Geschäftsführer-Bürgschaft: Abberufen – Miet-Bürgschaft bleibt bis Ende der Laufzeit bestehen
ACHTUNG: Geschäftsführer-Kollegen, die bei Übernahme des Amtes eine Bürgschaft für die GmbH übernommen haben (übernehmen mussten), müssen sich auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einstellen. Danach gilt: Selbst wenn der Geschäftsführer abberufen oder gekündigt wird, bleibt eine übernommene Bürgschaft bis zum Ende der Laufzeit rechtlich wirksam – das ist z. B. bei der Übernahme einer Miet-Bürgschaft der Fall (BGH, Urteil vom 20.7.2011, XII ZR 155/09).
Für die Praxis: Wurde z. B. ein Mietvertrag mit GF-Bürgschaft mit einer Mindest-Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen, bleibt der Geschäftsführer so lange in der Pflicht. Handlungsempfehlungen: Geschäftsführer mit einer guten Verhandlungsposition zum Ausscheiden sollten unbedingt durchsetzen, dass die Bürgschaft vomder GmbH bzw. vom Nachfolger übernommen wird. Gibt es eine Bestellung zum Geschäftsführer nur mit Übernahme der Miet-Bürgschaft, sollten Sie vertraglich festschreiben, dass die Bürgschaft mit dem Ausscheiden von Ihrem Nachfolger übernommen werden muss. Dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten (Ausgestaltung der Bürgschaftserklärung, Anstellungsvertrag).
Ein Gesellschafter will „raus aus der GmbH“ – wichtiges Urteil des OLG München
Einigen sich die GmbH (also: die Gesellschafterversammlung) mit einem der Gesellschafter auf dessen sofortiges Ausscheiden gegen Zahlung einer Abfindung für dessen GmbH-Anteil, ist eine Rückkehr in die Stellung des Gesellschafters nicht mehr möglich – höchstens mit Zustimmung aller Gesellschafter. Selbst wenn die GmbH mit der Abfindungszahlung in Rückstand gerät, bleibt die Gesellschafterstellung verwehrt (OLG München, Urteil vom 28.7.2011, 23 U 750/11).
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief