Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 41/2011

In eige­ner Sache – Emp­feh­lungs-Mar­ke­ting + Mehr-Umsatz prak­tisch: Sys­te­ma­ti­scher Zugriff auf Aus­schrei­bun­gen + Finanz­amt: 1 Geschäfts­füh­rer ist genug für Ihre GmbH – was tun? + Rah­men­da­ten für die stra­te­gi­sche Pla­nung: Okto­ber 2011 + ELENA ein­fach abha­ken + Geschäfts­füh­rer-Bürg­schaft für Miet­schul­den der GmbH – bleibt bei Abbe­ru­fung bis zum Miet­ver­trags­en­de + Ein Gesell­schaf­ter will raus – ACHTUNG: neu­es Urteil + BISS

The­men heu­te: In eige­ner Sache – Emp­feh­lungs-Mar­ke­ting + Mehr-Umsatz prak­tisch: Neue Aus­schrei­bun­gen sofort fin­den + Finanz­amt: 1 Geschäfts­füh­rer ist genug für Ihre GmbH – was tun? + Rah­men­da­ten für die stra­te­gi­sche Pla­nung: Okto­ber 2011 + ELENA: ein­fach abha­ken + Geschäfts­füh­rer-Bürg­schaft für Miet­schul­den der GmbH – bleibt bei Abbe­ru­fung bis zum Miet­ver­trags­en­de + Ein Gesell­schaf­ter will raus – ACHTUNG: neu­es Urteil + BISS

 

 

41. KW 2011
Frei­tag, 14.10.2011

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

seit einem Jahr gibt es jetzt den Vol­kelt-Brief im aktu­el­len Kurz-For­mat – auf 2 Sei­ten zum Kom­pakt-Lesen. Vie­le Kol­le­gen schät­zen die kur­ze, prä­zi­se und enga­gier­te Bericht­erstat­tung aus Geschäfts­füh­rer/­Un­ter­neh­mer-Sicht für Ihre prak­ti­sche Arbeit. Auch die Kom­men­tie­run­gen („Das muss mal gesagt wer­den“) tref­fen auf den Punkt. Vie­len Dank für die­se Einschätzungen.

Heu­te mei­ne Bit­te an Sie: Wir machen kei­ne „Wer­bung“ – wir set­zen auf Emp­feh­lungs-Mar­ke­ting. Ich wür­de mich sehr freu­en, wenn Sie als zufrie­de­ner und enga­gier­ter Leser den Vol­kelt-Brief und www.GmbH-GF.de mit sei­nen Ser­vices Ihren Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen emp­feh­len – im per­sön­li­chen Gespräch, in Ihrer Erfa-Grup­pe, in Ihrem Busi­ness-E-Mail-Ver­tei­ler oder in Ihren vir­tu­el­len Netz­wer­ken – Lin­ke­din, Xing, Face­book oder in Twit­ter. Am bes­ten ver­wei­sen Sie direkt auf > www.GmbH-GF.de oder als Lese-Bei­spiel auf https://www.gmbh-gf.de/wp-content/uploads/Probe-Ausgabe-Volkelt-Brief.pdf . Vie­len Dank.

Mehr-Umsatz ganz praktisch: Einfache und gezielte Suche nach Ausschreibungen 

Dank Inter­net kön­nen Sie sich jetzt auch schnel­le Basis-Infor­ma­tio­nen über Aus­schrei­bun­gen zu beschaf­fen. Das gilt für alle staat­li­chen (also: des Bun­des, der Län­der, aber auch der Kom­mu­nen und von halb­staat­li­chen Ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Hei­me usw.), aber auch immer mehr für pri­va­te Inves­to­ren, die Dienst­leis­tun­gen, Pro­duk­te oder ande­re Leis­tun­gen von pri­va­ten Fir­men ein­kau­fen. Einen guten Ser­vice bie­tet das Por­tal www.vergabereport.de – hier kön­nen Sie Ihr Such­pro­fil ein­ge­ben und erhal­ten auto­ma­tisch per E‑Mail alle neu­en Aus­schrei­bun­gen, die für Sie pas­sen. Die­ser Ser­vice ist im Basis-Ange­bot kos­ten­frei. auch der Zugriff auf die Daten­bank mit allen ver­füg­ba­ren Aus­schrei­bun­gen > https://www.vergabereport.de/regstart.php. Ledig­lich die E‑Mail-Zusen­dung der kom­plet­ten Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen kos­tet eine Grund­ge­bühr von 0,50 €. Kos­ten­pflich­tig ist der Ser­vice von www.vergabe24.de – auch hier ist eine ziel­ge­naue Suche möglich.

Finanzamt: „1 Geschäftsführer für Ihre GmbH ist genug  –  was tun? 

Klei­ne­re GmbHs kön­nen nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Saar­land Pro­ble­me bekom­men, wenn sie „zu vie­le“ Geschäfts­füh­rer haben. Das geht so: Zwei Geschäfts­part­ner grün­den gemein­sam eine GmbH. Bei­de sind Geschäfts­füh­rer. Das FA for­dert: Nor­ma­ler­wei­se hat eine Fir­ma in der Grö­ße nur 1 Geschäfts­füh­rer zu einem Gehalt in Höhe von sound­so­viel Euro. Gibt es 2 oder mehr Geschäfts­füh­rer, dür­fen die zusam­men nicht und     oder nur unwe­sent­lich mehr ver­die­nen. So gesche­hen im Saar­land bei einer Kfz-Han­del und – Repa­ra­tur-GmbH mit 3 Geschäfts­füh­rern (FG Saar­land, Urteil vom 26.1.2011, 1 K 1509/07, ein­zi­ge Quel­le: GmbH-Rund­schau 2011, S. 1049 ff.). Im Urteils­fall hat­te die GmbH 3 statt wie vom Finanz­amt als üblich 1 Geschäfts­füh­rer. Bewer­tung des Finanz­ge­richts: Nicht der 3‑fache Ver­dienst des für die GmbH-Grö­ße ange­mes­se­nen Geschäfts­füh­rer-Gehalts ist steu­er­lich zuläs­sig. Laut FG ist der ver­drei­fach­te Ver­gleichs­wert um 30 % zu reduzieren.

Bei­spiel: Im Ver­gleichs­fall rech­nen Sie so: Eine Bau-GmbH mit 1 Geschäfts­füh­rer, 50 Mit­ar­bei­tern und 10 – 20 Mio. Umsatz zahlt einem Geschäfts­füh­rer laut Bran­chen­ver­gleich rund 1600.000 €. Hat die glei­che GmbH 3 Geschäfts­füh­rer darf jeder Geschäfts­füh­rer maxi­mal (160.000 x 3) x 0,7 x 0,33 = 110.000 € erhal­ten. Wird mehr als Gesamt­ver­gü­tung an den Ein­zel­nen gezahlt, müs­sen Sie auf­pas­sen. Auf den dar­über hin­aus­ge­hen­den Betrag wird zusätz­lich Kör­per­schaft­steu­er und Gewer­be­steu­er berech­net (sog. ver­deck­te Gewinnausschüttung).

Für die Pra­xis: Ist Ihre GmbH betrof­fen: Machen Sie zunächst einen gro­ben Ver­gleich­test. Ver­glei­chen Sie dabei zunächst anhand der offi­zi­el­len Finanz­amts-Ver­gleichs­zah­len, den sog. Karls­ru­her Tabel­len >  https://www.gmbh-gf.de/wp-content/uploads/Karlsruher-Tabelle.pdf . Gibt es hier grö­ße­re Abwei­chun­gen (+/- 20%) soll­ten Sie Rück­spra­che mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter zur Fra­ge des GF-Gehalts neh­men. Im Zwei­fel soll­ten die Ver­gleichs­wer­te der BBE-Gehalts-Stu­die ein­ge­holt wer­den. Das geht z. B. per Anfra­ge an die Redak­ti­on für ein  > Gehalts-Kurz­gut­ach­ten > https://www.gmbh-gf.de/kontakt .

Rahmendaten für die strategische Planung: Oktober 2011

Neue gesetz­li­che Vor­ga­ben haben lan­ge Vor­lauf­zei­ten – damit haben auch Sie als Unter­neh­mens­lei­ter Zeit, die Fir­ma auf die­se Ände­run­gen ein­zu­stel­len. An die­ser Stel­le infor­mie­ren wir Sie regel­mä­ßig über neue Rah­men­be­din­gun­gen und für klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be wich­ti­ge Vorgaben.

Betrifft … Plan-Vor­ga­be
Ein­zel­han­del Laut EU-Umwelt­aus­schuss wird eine neue Elek­tro­schrott-Ver­ord­nung kom­men. Danach wird der Ein­zel­han­del zur Rück­nah­me von Elek­tro-Klein­ar­ti­keln (Han­dys, Zahn­bürs­ten usw.) ver­pflich­tet, auch wenn die Gerä­te dort nicht gekauft wur­den und wenn kein neu­es Gerät gekauft wird (ab: 2016).
Bilanz­prü­fung­Un­ter­neh­mens­be­ra­tung Nach EU-Plä­nen sol­len prü­fungs­pflich­ti­ge Groß­un­ter­neh­men in Zukunft unab­hän­gig von  2 ver­schie­de­nen Wirt­schafts­prü­fern geprüft wer­den. Die­ses bereits in Frank­reich prak­ti­zier­te Modell soll ver­hin­dern, dass Bilanz­ri­si­ken nicht kor­rekt auf­ge­zeigt wer­den. Außer­dem soll es den Prü­fungs­ge­sell­schaf­ten unter­sagt wer­den, neben dem Prü­fungs­auf­trag bera­tend für Unter­neh­men tätig zu werden.

ELENA“: einfach Abhaken!

Unter­des­sen wur­den die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zur Abschaf­fung des elek­tro­ni­schen Mel­de-Sys­tems ELENA umge­setzt – im neu­en Beher­ber­gungs- bzw. Han­dels­sta­tis­tik-Geset­zes wird ELENA end­gül­tig gestoppt (Quel­le: BT-Druck­sa­che 17/6851 Anla­ge). Die Ände­rung wird wirk­sam am Tag nach der Ver­kün­dung im Bun­des­ge­setz­blatt. Das genaue Datum ist also nicht bekannt, wird aber spä­tes­tens im 1. Quar­tal 2012 kommen.

Für die Pra­xis: Für Sie gilt: ELENA abha­ken und nach vor­ne schau­en. Stop­pen Sie ab sofort die Mel­dun­gen der Arbeit­neh­mer­da­ten – geben Sie dazu die ent­spre­chen­de (schrift­li­che) Anwei­sung an Ihren Lohn­ab­wick­ler (Lohn – bzw. Steu­er­bü­ro). Mit Sicher­heit wird gericht­lich geprüft wer­den, ob irgend­je­mand für die in den Betrie­ben ent­stan­de­nen Kos­ten auf­kom­men muss. U. E. hat das aber wenig Aus­sicht auf Erfolg. Den­noch: Was berich­ten umge­hend, wenn Sie dazu etwas ver­an­las­sen müssen.

Geschäftsführer-Bürgschaft: Abberufen – Miet-Bürgschaft bleibt bis Ende der Laufzeit bestehen 

ACHTUNG: Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die bei Über­nah­me des Amtes eine Bürg­schaft für die GmbH über­nom­men haben (über­neh­men muss­ten), müs­sen sich auf ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) ein­stel­len. Danach gilt: Selbst wenn der Geschäfts­füh­rer abbe­ru­fen oder gekün­digt wird, bleibt eine über­nom­me­ne Bürg­schaft bis zum Ende der Lauf­zeit recht­lich wirk­sam – das ist z. B. bei der Über­nah­me einer Miet-Bürg­schaft der Fall (BGH, Urteil vom 20.7.2011, XII ZR 155/09).

Für die Pra­xis: Wur­de z. B. ein Miet­ver­trag mit GF-Bürg­schaft mit einer Min­dest-Lauf­zeit von 10 Jah­ren abge­schlos­sen, bleibt der Geschäfts­füh­rer so lan­ge in der Pflicht. Hand­lungs­emp­feh­lun­gen: Geschäfts­füh­rer mit einer guten Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zum Aus­schei­den soll­ten unbe­dingt durch­set­zen, dass die Bürg­schaft vom­der GmbH bzw. vom Nach­fol­ger über­nom­men wird. Gibt es eine Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer nur mit Über­nah­me der Miet-Bürg­schaft, soll­ten Sie ver­trag­lich fest­schrei­ben, dass die Bürg­schaft mit dem Aus­schei­den von Ihrem Nach­fol­ger über­nom­men wer­den muss. Dazu soll­ten Sie sich anwalt­lich bera­ten (Aus­ge­stal­tung der Bürg­schafts­er­klä­rung, Anstellungsvertrag).

Ein Gesellschafter will „raus aus der GmbH“ – wichtiges Urteil des OLG München 

Eini­gen sich die GmbH (also: die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung) mit einem der Gesell­schaf­ter auf des­sen sofor­ti­ges Aus­schei­den gegen Zah­lung einer Abfin­dung für des­sen GmbH-Anteil, ist eine Rück­kehr in die Stel­lung des Gesell­schaf­ters nicht mehr mög­lich – höchs­tens mit Zustim­mung aller Gesell­schaf­ter. Selbst wenn die GmbH mit der Abfin­dungs­zah­lung in Rück­stand gerät, bleibt die Gesell­schaf­ter­stel­lung ver­wehrt (OLG Mün­chen, Urteil vom 28.7.2011, 23 U 750/11).   

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Vol­kelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

Schreibe einen Kommentar