Krisen-Strategie: Fertig machen zum Neustart + Benchmarking: Mit pfiffigen Ideen das Geschäftsmodell stabilisieren + Geschäftsführer-Perspektive: Manche Kommune ist gleicher + Digitales: Mit den Invests der Großen profitieren + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten April 2020 + Unternehmens-Recht: Aktiengesellschaften werden schneller + GF/Vorsorge: Ausschlussregelung in der Hinterbliebenenversorgung + GmbH/Firmenwagen: VW muss auch Gebrauchtwagenkauf rückabwickeln + Rentenversicherte GF im Ruhstand: Steuerbescheide anfechten
.
Der Volkelt-Brief 14/2020 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 3. April 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
die humanistische Sichtweise ist in der Corona-Krise der Maßstab. Die medizinische Sichtweise setzt bisweilen andere Schwerpunkte. Die ökonomische stellt wiederum andere Maßstäbe in den Vordergrund. Zumal eine ökonomische Krise zumeist auch direkte Auswirkungen auf die gesamte Befindlichkeit einer Gesellschaft hat. Erinnert sei an die Weltwirtschaftskrise der 30er-Jahre – die von vielen historischen Analytikern als eigentliche Ursache des Totalitarismus und dessen Folgen betrachtet wird. So weit muss man gar nicht gehen, um durchaus schwerwiegende Folgen in der Ökonomie der betroffenen Volkswirtschaften zu diagnostizieren. Unterdessen verstärkt sich die Kritik an den Maßnahmen, die den Wirtschaftskreislauf ins Stocken bringen. Oder in Sachen Geldpolitik. Dem massenhaften Zufluss von Liquidität steht keine wirtschaftliche Leistung gegenüber. Nicht nur in der Theorie bedeutet das: Geldentwertung. Die Preise steigen mittel- bis langfristig.
Die meisten Ökonomen sind Realisten. Man orientiert sich an Zahlen, Fakten und Mengen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hält eine Inflationsrate von 2,0 % für einen der Garanten wirtschaftlicher Systemstabilität. Über 2 % gefährdet das sensible Gleichgewicht aus Beschäftigung, Investition und Konsum. Der Druck auf den Immobilienmarkt ist ohnehin schon enorm. Die hoch verschuldeten Staaten sind nur handlungsfähig, weil der Preis für Geld bei Null liegt. Eine absehbar – stark – steigende Zahl von Insolvenzen wird auf den Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage wirken. Der Preis des Risikos.
.
Benchmarking: Mit pfiffigen Ideen das Geschäftsmodell stabilisieren
Nach der ersten Schockstarre besinnen sich die meisten Unternehmer-Kollegen/innen wieder auf´s Geschäfte machen. Dabei gilt: Augen auf und schauen, was sich auf den Märkten tut. Stichwort: Benchmarking. Geschwindigkeit gewinnt. Aber: Erfahrungsgemäß können sich Nachzügler auch immer noch durchsetzen, wenn sie die richtigen Kooperationspartner für eine neue Geschäftsidee haben oder wenn sie das passende Marketing-Mix für ihre Geschäftsidee einsetzen. Kreativität gewinnt. Hier einige Beispiele für kreative Ideen zur Sicherung des Bestandsgeschäftes:
- Lieferdienste kooperieren mit Einzelhändlern, die ihren Vor-Ort-Verkauf einstellen müssen (z. B. für Medikamente, Lebensmittel, Kleidung, Bücher, Beispiel: https://www.freiburg-zeit.de/lieferservice).
- Einkaufsdienste versorgen hilfebedürftige Menschen mit notwendigen Waren (geeignet für Caterer).
- Die Werbeagentur erstellt für das Vertriebsgespräch Video- und Animationsclips mit aktuellen Argumenten.
- Online-Händler erweitern ihr Sortiment gezielt um Hygieneartikel (Mundschutz, Seife, Seifenspender, Desinfektionsmittel, Handtücher).
- Dienstleistungen werden per Videotool angeboten (z. B. Musiklehrer, Nachhilfe).
- Beratungen (ärztliche Beratung, Steuerberater, Rechtsanwalt, Finanzdienstleister usw.) bieten Leistungen via Skype an.
- Der Whiskybrenner/Bierbrauer stellt auf die Produktion von Desinfektionsmitteln um.
- Der Messebauer fertigt in seinen Werkstätten Schutzvorrichtungen für Supermarkt-Kassen und sonstige Verkaufsstellen.
- Gastronomen liefern Gerichte und komplette Menüs für Stammgäste (z. B. Sternekoch Merkle, Endingen).
- IT-Services spezialisieren sich auf die Ausstattung und Einrichtung von Home-Offices.
- Der Hersteller von Werbemitteln entwickelt und vertreibt kreative Abstandshalter und Hinweistafeln für den Kunde
- Fitness-Studios verleihen ihre Geräte für´s Heimtraining.
- Vertrieb von zeitverkürzenden Spielen für die Familie (online, Apps, Gesellschaftsspiele).
- Der Buchhandel erweitert das Sortiment um Hörbücher, gibt Filmtipps und Musikempfehlungen.
- Das Reisebüro macht Tourenvorschläge mit Literaturtipps und Tipps zu bevorstehenden passenden Events für die Zeit danach.
.
Geschäftsführer-Perspektive: Manche Kommune ist gleicher
„Jetzt müssen alle kürzer treten”. Unterdessen ist diese Botschaft ist bei den meisten angekommen. Aber je genauer man hinschaut, umso mehr Fragen stellen sich. Z. B. im Falle eines Gastronomen, der für seine Freiflächen eine dicke Pacht an die Stadt zahlt. Wobei er sogar ein Bußgeld riskiert, wenn ein Stuhl über die Markierung hinausragt. Das soll tatsächlich vorkommen. Jetzt hat er bei der Stadt eine quotale Herabsetzung der Pacht beantragt. Begründung: Die Stadt untersagt die Nutzung dieser Flächen. Insofern hält er es für „gerecht”, wenn die Stadt mithilft, die Zeiten von Null-Umsatz etwas zu unterstützen. Da hatte er aber die Rechnung – wie man so schön sagt – ohne den Wirt gemacht. Der heißt in diesem Fall Musterstadt und begründet die Absage wie folgt: „Wir können auf diese Einnahmen nicht verzichten”. Auf Facebook wurde das öffentlich. Jetzt hat die Stadt nachgebessert. Auf geht´s. Mit freundlichen Grüßen.
.
Digitales: Mit den Invests der Großen profitieren
Wer die SAT1-Serie „In der Höhle des Löwen” schaut, muss den Eindruck gewinnen, Gründen und Investieren ist lediglich ein Spiel mit Spannung und hohem Unterhaltungswert. Das Gegenteil ist der Fall: Unterdessen buhlen Investoren weltweit um die besten StartUp-Ideen und investieren Milliardenbeträge. Das Geschäft ist professionalisiert. Dahinter steckt eine systematische FinTech-Industrie, die über ihre StartUp-Fonds das Invest-Capital der internationalen Konzerne, der institutionellen Investoren und der großen privaten Anleger bündeln und mit professionellen Scouts nach lohnenden StartUp-Invests fahnden.
Für StartUp-Gründer sind das goldene Zeiten. Jetzt geht es darum, die StartUp-Idee professionell zu verpacken und gute Management-Qualitäten zu zeigen. Neben den großen deutschen StartUp-Fonds (Rocket Internet, Hightech Gründerfonds, Eventures usw.) kümmern sich verstärkt auch internationale und insbesondere amerikanische Investoren um deutsche StartUp-Gründer. Hintergrund: Die amerikanischen Standorte werden immer exklusiver und damit auch teurer. Man investiert lieber in Berlin, Hamburg, München oder Düsseldorf.
.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten April 2020
Seriöse Aussagen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, Europa und auf den Weltmärkten sind nicht möglich. Aber: Ganz unabhängig von den Auswirkungen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten, werden erhebliche Unwägbarkeiten die Finanzmärkte beeinflussen – mit Wirkungen auf die Preise, auf das Zinsniveau und auf das Investitionsverhalten.
Betrifft … | Trend |
Erste Bestandsaufnahme | Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich massiv verschlechtert. Der vorläufige ifo Geschäftsklimaindex ist im März auf 87,7 Punkte eingebrochen, nach 96,0 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im Februar. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1991 und der niedrigste Wert seit August 2009. Die deutsche Wirtschaft stürzt in die Rezession. |
Energie/Ölpreis | Für den Ölpreis (hier: Brent) gibt es jetzt erste Hinweise auf „Stabilisierung”. Nach dem Totalabsturz ab Mitte Februar von 60 $ / Barrel auf einen 3‑Jahres-Tiefststand von unter 30 $ / Barrel befindet sich der Preis jetzt auf Seitwärtsbewegung. Es ist davon auszugehen, dass die niedrigeren Einkaufspreise im April an die Verbraucher weitergegeben werden. |
IfO-Institut | Der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, rechnet mit erheblichen Folgen der Coronakrise für die deutsche Wirtschaft – konkret prognostiziert er einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 7,2 bis 20,6 % – je nach Dauer der die Wirtschaft blockierenden Maßnahmen. Das entspricht Kosten von 255 bis 729 Mrd. EUR. |
Bundesbank | Prognose: Eine wirtschaftliche Erholung wird erst dann einsetzen, wenn die Pandemiegefahr wirksam eingedämmt ist. Vor diesem Hintergrund ist die konjunkturelle Entwicklung von beispielloser Unsicherheit gekennzeichnet. Am stärksten betroffen sind binnenwirtschaftlich orientierte, konsumnahe Dienstleistungen, die bislang die Konjunktur gestützt haben. |
Unternehmens-Recht: Aktiengesellschaften werden schneller
Im Zuge der Corona-Gesetzgebung hat das Bundesjustizministerium (BMJV) neue – bislang noch befristete – Vorgaben für Aktiengesellschaften vorgelegt. Der Bundestag hat den neuen gesetzlichen Bestimmungen dazu bereits im Rahmen der Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen bereits zugestimmt. Danach erhält der AG-Vorstand zusätzliche Rechte und schnellere Handlungsmöglichkeiten. Die Einberufungsfrist zur Hauptversammlung wird auf 21 Tage verkürzt (bisher: 30 Tage plus Anmeldefrist gemäß § 123 AktG). Der Vorstand kann die Abhaltung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation (online) anordnen. Der Vorstand kann dazu festlegen, dass Fragen an die Verwaltung spätestens 2 Tage vor der Hauptversammlung eingereicht werden müssen. Die Beantwortung der Fragen liegt im Ermessen des Vorstandes. Der Vorstand kann danach auch Abschlagzahlungen auf den Bilanzgewinn vornehmen – also auch ohne Beschluss der Hauptversammlung Dividenden ausschütten. Diese Vorgaben gelten bis auf weiteres.
.
GF/Vorsorge: Ausschlussregelung in der Hinterbliebenenversorgung
Der Arbeitgeber (hier: die GmbH) ist berechtigt ist, eine Versorgungszusage an den Ehegatten des Geschäftsführers dadurch zu begrenzen, dass Hinterbliebenenversorgung nur gezahlt wird, wenn die ursprüngliche Ehe auch beim Tod des Versorgungsberechtigten noch besteht und eine neue Eheschließung nicht berücksichtigt wird (BAG, Urteil v. 18.2.2020, 3 AZN 954/19).
.
GmbH/Firmenwagen: VW muss auch Gebrauchtwagenkauf rückabwickeln
Wer einen vom Abgasskandal betroffenen Pkw der Marke VW erworben hat, kann vom Volkswagen-Konzern die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern. Das gilt nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Bremen auch dann, wenn es sich um einen Gebrauchtwagenkauf handelte (OLG Bremen, Urteil v. 6.3.2020, 2 U 91/19).
.
Rentenversicherte GF im Ruhstand: Steuerbescheide anfechten
Unterdessen haben renommierte Renten-Mathematiker in Rechenbeispielen belegt, dass das derzeitige System der Rentenbesteuerung zu einer – unzulässigen – Doppelbesteuerung von Rentnern führt. Das betrifft auch alle (Gesellschafter-) Geschäftsführer, die Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt haben und jetzt Teile ihrer Rente versteuern müssen. Dazu sind unterdessen einige Verfahren vor den Finanzgerichten (BFH, FG BW und FG Saarland) anhängig. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahren erst vor den Bundesfinanzhof abschließend entschieden werden. Das kann also dauern. Dennoch: In der Praxis sollten betroffene Geschäftsführer im Ruhestand und mit Rentenbezug dafür sorgen, dass die Steuerbescheide mit Rentenanteil nicht rechtskräftig werden (Einspruch, Ruhen des Verfahrens). Verweisen Sie dazu auf das Verfahren vor dem BFH, Aktenzeichen: X 33/19.
Eine informative Lektüre und ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
L. Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief