In der Funktionsverlagerungsverordnung regelt das Bunfesfinanzministerium, wie Verlagerungen und Teilverlagerungen von Unternehmen ins Ausland nach Einführung der sog. Wegzugsteuer behandelt werden + inkl. vieler Beispiele, etwa bei Verlagerung der Forschung, der Werbung, der Buchhaltung u.ä. Unternehmensfunktionen + im Detail wird hier aber noch nachgebessert + Ich halte Sie auf dem Laufenden …
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