Ab sofort können Sie als Geschäftsführer wählen: Statt der steuerlich teuren Monatspauschale können Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlich gefahren Tagen abrechnen. Dafür gibt es eine Tagespauschale in Höhe von 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Anbei: Das entsprechende BMF-Schreiben mit Beispielen zum nachrechnen, wann Sie sparen können …