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Ab sofort kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer wäh­len: Statt der steu­er­lich teu­ren Monats­pau­scha­le kön­nen Sie für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te nach tat­säch­lich gefah­ren Tagen abrech­nen. Dafür gibt es eine Tages­pau­scha­le in Höhe von 0,002 % des Lis­ten­prei­ses pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter. Anbei: Das ent­spre­chen­de BMF-Schrei­ben mit Bei­spie­len zum nach­rech­nen, wann Sie sparen 

Ab sofort kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer wäh­len: Statt der steu­er­lich teu­ren Monats­pau­scha­le kön­nen Sie für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te nach tat­säch­lich gefah­ren Tagen abrech­nen. Dafür gibt es eine Tages­pau­scha­le in Höhe von 0,002 % des Lis­ten­prei­ses pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter. Anbei: Das ent­spre­chen­de BMF-Schrei­ben mit Bei­spie­len zum nach­rech­nen, wann Sie spa­ren können …

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