Eigentlich ist es nicht unser Ding, den Besserwessi zu machen. Aber heute. Zur Sache: Stille Beteiligung. Typischerweise beteiligt sich da der Geldgeber ohne groß nach außen aufzufallen oder groß ins Geschäft reinzureden. Dafür bekommt er für sein Geld keine Zinsen, sondern einen Teil vom Gewinn – sofern es einen Gewinn gibt. Und wenn der Geldgeber einigermaßen schlau ist, schreibt er in den Vertrag rein, um welchen Gewinn es geht – hochdeutsch: welche Bemessungsgrundlage vereinbart wird. Denn als gute Steuerzahler wissen wir ja, dass man am Gewinn so lange herumschrauben kann, bis nichts mehr übrig bleibt. Bzw. so wie jeder einigermaßen bewanderter Manager weiß, wie man den Shareholder Value in Schwindel erregende Höhen treibt – wenigsten bis zum nächsten Geschäftsjahr.
Schlimm ist, wenn sich der stille Geldgeber verrechnet. Da kann es schon einmal passieren, dass der erhoffte Gewinn ausbleibt – so wie jetzt der Bund mit seiner 16,4 Mrd. € stillen Beteiligung an der Commerzbank. Dazu der finanzpolitische Sprecher Batzental (Name v. d. R. geändert): „Alleine aus der Kürzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 € hatten wir uns einen Zusatzgewinn von einigen Milliarden errechnet“. Pusteblümchen. Wer die Grundrechenarten brav beherrscht, kann noch lange keine Bilanz lesen.