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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Sparschwein

Es ist meis­tens aus dickem Por­zel­lan oder Ter­ra­cot­ta. Wahl­wei­se tut es auch eine Blech­do­se, die das Fami­li­en­ober­haupt mit dem Dosen­öff­ner öff­net (bit­te ver­let­zungs­frei blei­ben), damit Soh­ne­mann am Welt­s­par-Tag sei­ne müh­sam zusam­men gespar­ten EUROS auf sein Spar­kon­to bei der Spar­kas­se ein­zah­len kann, um damit den Füh­rer­schein mit 17 zu „finan­zie­ren“. So jeden­falls bis­her – auch wenn das eine etwas ver­klär­te Vor­stel­lung vom Spa­ren ist. Laut Volks­wirt­schafts­leh­re ist Spa­ren = Brut­to­na­tio­nal­ein­kom­men wahl­wei­se BSP (hat nichts zu tun mit BSE) minus Kon­sum. Klingt irgend­wie logisch – bringt aber nicht wirk­lich irgend­ei­nen Erkennt­nis­ge­winn. In den nächs­ten paar Jah­ren wer­den wir jetzt alle gemein­sam spa­ren, indem wir mehr Mehr­wert­steu­er zah­len müs­sen. Ganz beson­ders auf dem Kie­ker hat der Finanz­mi­nis­ter den ermä­ßig­ten Mehr­wer­teu­er­satz – der muss von 7 um 12 auf dann 19 % her­auf­ge­setzt wer­den. So gese­hen ein Bei­trag zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung, weil wir damit sicher­lich das ein oder ande­re For­mu­lar ver­ges­sen kön­nen. Na dann wol­len wir mal auf­lis­ten (§ 12 Abs. 2 UStG):

Der ermä­ßig­te MWSt-Satz von 7% gilt für die Lie­fe­rung von Lebens­mit­teln, für Milch und Milch­misch­ge­trän­ke, nicht jedoch (ander­wei­ti­ge) Geträn­ke (Aus­nah­me: Milch und Milch­misch­ge­trän­ke mit einem Milch­an­teil von mehr als 75 %, unab­ge­füll­tes Was­ser), für die Lie­fe­rung von Büchern, Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten (wenn jugend­kon­form, kei­ne sexu­el­len Inhal­te), für den öffent­li­chen Per­so­nen­ah­ver­kehr (öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel auf Stre­cken kür­zer als 50 km), für die Ein­räu­mung, Über­tra­gung und Wahr­neh­mung von Rech­ten, die sich aus dem Urhe­ber­rechts­ge­setz erge­ben, die Leis­tun­gen aus der Tätig­keit als Zahn­tech­ni­ker sowie die in § 4 Nr. 14 Satz 4 Buch­sta­be b bezeich­ne­ten Leis­tun­gen der Zahn­ärz­te, die Ein­tritts­be­rech­ti­gung für Thea­ter, Kon­zer­te und Muse­en, sowie die den Thea­ter­vor­füh­run­gen und Kon­zer­ten ver­gleich­ba­ren Dar­bie­tun­gen aus­üben­der Künst­ler, die Über­las­sung von Fil­men zur Aus­wer­tung und Vor­füh­rung sowie die Film­vor­füh­run­gen, soweit die Fil­me nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Geset­zes zum Schut­ze der Jugend in der Öffent­lich­keit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugend­schutz­ge­set­zes gekenn­zeich­net sind oder vor dem 1. Janu­ar 1970 erst­auf­ge­führt wur­den, die Zir­kus­vor­füh­run­gen, die Leis­tun­gen aus der Tätig­keit als Schau­stel­ler sowie die unmit­tel­bar mit dem Betrieb der zoo­lo­gi­schen Gär­ten ver­bun­de­nen Umsät­ze, für die Leis­tun­gen der Zweck­be­trie­be von Kör­per­schaf­ten, die aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge, mild­tä­ti­ge oder kirch­li­che Zwe­cke ver­fol­gen (§§ 51 bis 68 der Abga­ben­ord­nung) usw.und so fort.

Damit Sie wenigs­tens mal eine Vor­stel­lung davon haben um was es geht und wir hier nicht im Nebel her­um­sto­chern müs­sen. Viel­leicht wird das ja wirk­lich der ganz gro­ße Wurf. Wie gesagt: Sparen/respektive Inves­tie­ren = B – C. So kom­pli­ziert ist das doch gar nicht. Etwas schwie­ri­ger ist da schon das mit dem Mul­ti­ple-Choice für den Führerschein.

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