Seit 2008 müssen GmbHs ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen. Bereits damals hagelte es Kritik an der Überregulierung und den damit verbundenen Zusatzkosten für die Unternehmen. Damals haben wir den zusätzlichen Bürokratieaufwand mit insgesamt rund 300 Mio. EUR pro Jahr hochgerechnet. Die Zahlen, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt dazu veröffentlicht hat, zeigen aber, dass der tatsächliche Aufwand um Einiges höher liegen dürfte.
Fakten: Nach den Zahlen des BfJ wurden alleine seit 2008 knapp nur an 400 Mio. Bußgeldern für Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung verhängt. Im ersten Jahr der Veröffentlichungspflicht wurden 462.000 Unternehmen (das ist fast jede zweite GmbH) abgemahnt. 2009 waren es immer noch rund 125.000 Unternehmen, die ihren Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Unterdessen sind es jährlich fast 100.000 Unternehmen, die ihren Jahresabschluss erst nach einem Abmahnverfahren offen legen. Die aktuelle Zahlen belegen weiter: In 2012 zahlten säumige Unternehmen Bußgelder in Höhe von 92 Mio. EUR. In der ersten Jahreshälfte 2013 wurden bereits 59 Mio. EUR an Bußgeldern verhängt. Das sind Gelder, die in die Bürokratie fließen und die den Unternehmen an anderer Stelle fehlen.
Fakt ist allerdings, dass die Behörden die Veröffentlichungspflichten ohne Ausnahme durchsetzen. Notfalls wird mehrfach Zwangsgeld verhängt. Solange, bis das Unternehmen klein beigeben muss. Fakt ist auch, dass täglich ca. 6.000 Besucher die Seiten des elektronischen Unternehmensregisters nutzen. Entweder zum Dateneintrag oder – und das dürfte rund die Hälfte der „visits“ ausmachen – zum Benchmarking, also dass gezielt Informationen über die eingetragenen Unternehmen eingeholt werden.