Gutachten: Status des GmbH-Geschäftsführers in der Pflichtversicherung

Nach neu­er Recht­spre­chung des Bun­des­so­zi­al­ge­richts sind die Kri­te­ri­en für eine Befrei­ung des GmbH-Geschäfts­füh­rers wesent­lich stren­ger gewor­den. Fol­ge: Die Ren­ten­ver­si­che­rung prüft jetzt auch ver­stärkt rück­wir­kend, ob in Zwei­fels­fäl­len nicht doch „Ver­si­che­rungs­pflicht” vor­lag und ver­langt rück­wir­kend für 4 Jah­re Bei­trags­zah­lun­gen nach.

Aus­weg: Prü­fen Sie Ihren Sta­tus in der Pflicht­ver­si­che­rung anhand der neu­en Recht­spre­chung, ggf. müs­sen Sie ihren Gesell­schafts­ver­trag anpas­sen. Gegen rück­wir­ken­de Bei­trags­be­schei­de kön­nen Sie sich mög­li­cher­wei­se auf „Ver­trau­ens­schutz“ berufen.

Unser Exper­te, Tho­mas Muschi­ol, Rechts­an­walt mit Schwer­punkt betrieb­li­ches Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht und spe­zia­li­siert auf Sta­tus­fra­gen von GmbH-Geschäfts­füh­rern, prüft, ob Sie Ihren Gesell­schafts­ver­trag anpas­sen soll­ten bzw. gibt Hin­wei­se, wie Sie bei einer Sta­tus-Prü­fung durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) rich­tig reagie­ren und wie Sie einen Nach­zah­lungs-Bescheid u. U. doch noch abwen­den können.

Kos­ten: Auf Anfra­ge machen wir Ihnen ein Ange­bot. Anfra­gen direkt an RA Tho­mas Muschiol