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Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege, …

… kei­ner von den Kol­le­gen – ob neu im Geschäft, eta­bliert oder alter Hase – hat Zeit zum Lesen. Aber: Wer ein paar Jah­re dabei ist, weiß wie wich­tig es ist, topp infor­miert zu sein. Dafür gibt es den Vol­kelt-Brief: Prak­ti­sche Infos aus und für das rea­le Wirt­schafts­le­ben – schnör­kel­los, knapp und ver­ständ­lich les­bar. Lesen Sie, wie bei uns Bericht­erstat­tung für den Prak­ti­ker aus­sieht. Zum Bei­spiel:

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Trans­pa­renz-Regis­ter: (14.4.2017) Mit dem Geld­wä­sche-Gesetz wird euro­pa­weit ein zen­tra­les Trans­pa­renz­re­gis­ter (TPR) ein­ge­rich­tet (§§ 18 ff. GWG‑E). Danach sind die Behör­den ver­pflich­tet, ein Regis­ter zu füh­ren, in dem alle Per­so­nen gelis­tet sind, die an juris­ti­schen Per­so­nen (AG, GmbH, UG, aber auch: Ver­ei­ne) betei­ligt sind. Ziel ist es, anony­me Betei­li­gun­gen (Schach­tel­ge­sell­schaf­ten, Treu­hand­ver­hält­nis­se) so zurück­zu­ver­fol­gen zu kön­nen, dass immer die jeweils dahin­ter ste­hen­de natür­li­che Per­son iden­ti­fi­ziert wer­den kann. Für GmbH/UG bedeu­tet das: Die Ein­trä­ge zur Trans­pa­renz­lis­te wer­den aus dem Han­dels­re­gis­ter und dort aus der Gesell­schaft­er­lis­te über­nom­men. Die Gesell­schafter­liste wird dann ergänzt um die pro­zen­tua­le Betei­li­gung des ein­zel­nen Gesell­schaf­ters (bis­her: nomi­nel­le Betei­li­gungs­hö­he) und – bei Kon­zer­nen- und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten – um die HR-Num­mer des Gesell­schaf­ters, wenn die­ser eine juris­ti­sche Per­son ist. Als Geschäfts­füh­rer ver­ant­wor­ten Sie, dass die Gesell­schaft­er­lis­te jeder­zeit die voll­stän­di­gen Anga­ben enthält.

Das neue Trans­pa­renz­re­gis­ter (Umset­zung der 4. EU-Geld­wä­sche-Richt­li­nie) wird wohl noch bis zum 30.6.2017 umge­setzt wer­den. So dass Sie ab die­sem Zeit­punkt dar­auf ach­ten müs­sen, dass die oben beschrie­be­nen Anga­ben in der Gesell­schaft­er­lis­te ergänzt wer­den. Sobald das Gesetz umge­setzt ist, infor­mie­ren wir an die­ser Stel­le noch­mals in Kür­ze zu den neu­en Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten mit den dann bis dahin bekannt gege­be­nen Umset­zungs- bzw. Fristvorgaben.

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Equi­tiy (Beteligungs-)-Kapital: Hier gibt es Geld für gute Ideen und neue Pro­jek­te: Vie­le Unter­neh­mer-Kol­le­gen sagen, dass Sie eigent­lich inves­tie­ren müs­sen, aber kein gutes Gefühl bei der Finan­zie­rung durch die Haus­bank haben. Vie­le der Kol­le­gen sind unter die­sen Umstän­den sehr auf­ge­schlos­sen gegen­über pri­va­ten Finan­zie­run­gen, wis­sen aber nicht wie das rich­tig anzu­fan­gen. Ein gutes Ange­bot gibt es auf der Web­site des Bun­des­ver­ban­des Deut­scher Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten (VDK) – der Dach­or­ga­ni­sa­ti­on pri­va­ter Anleger.

Hier gibt es eine aus­führ­li­che Lis­te der Mit­glie­der. Zum Bei­spiel die AdCa­pi­ta­l­AG aus Lein­fel­den. Dahin­ter ste­hen die Eig­ner der mit­tel­stän­di­schen Trumpf-Grup­pe – die sind auf­ge­schlos­sen für Betei­li­gun­gen an tech­ni­schen Unter­neh­men, Zulie­fe­rern, Umwelt­tech­nik. Es lohnt, sich hier mal genau umzu­se­hen. Unter https://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/25/title/Mitglieder_A‑Z gibt es eine Lis­te aller ein­ge­tra­ge­nen Mit­glie­der. Hier kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass jedes Invest genau ange­schaut und geprüft wird (Inves­ti­ti­ons­bei­spie­le, Bran­chen) und Sie es mit einem seriö­sen Inves­tor zu tun haben – im Zwei­fel soll­ten Sie sich mit den Mit­ar­bei­tern des Ver­ban­des kurz­schlie­ßen. Gezielt nach Betei­li­gungs­ka­pi­tal kön­nen Sie in der VDK-Daten­bank unter https://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/78/title/Suche_nach_Beteiligungskapital recher­chie­ren. U. E. eine hoch­in­ter­es­san­te Adres­se mit dem Zusatz-Effekt „Netzwerk”-Einbindung.

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Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges not­wen­dig: Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH unter dem § zum „Aus­schei­den des Gesell­schaf­ter“ eine Abfin­dung nach dem Stutt­gar­ter Ver­fah­ren ver­ein­bart, müs­sen Sie auf­pas­sen. Neu­es steu­er­li­ches Bewer­tungs­ver­fah­ren ist jetzt das sog. ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren. Ist Ihre Ver­trags-Klau­sel also unklar, kann das bei Aus­schei­den eines Gesell­schaf­ters schnell zu einem uner­wünsch­ten Gerichts­ver­fah­ren füh­ren. Prü­fen Sie Ihren Gesell­schafts­ver­trag und klä­ren Sie das mit Ihrem Anwalt.

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URL­pul­se: Ken­nen Sie die Web-Zah­len Ihrer Kon­kur­ren­ten? Die meis­ten Unter­neh­men haben unter­des­sen gute Mög­lich­kei­ten, die Reich­wei­te und Akzep­tanz ihrer Inter­net-Sei­ten exakt nach zu ver­fol­gen. Das betrifft die Zahl der täg­lich auf­ge­ru­fe­nen Web­sites oder die Zahl der täg­li­chen Besu­cher (Visits). Mehr noch: Es ist mög­lich, die Dau­er des Auf­ent­halts auf den Web­sites nach­zu­voll­zie­hen, oder sich die TOP-10 der auf­ge­ru­fe­nen Web­sites anzei­gen zu las­sen. Dane­ben sind voll­stän­di­ge sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen in der Zeit­rei­he mög­lich. Als Geschäfts­füh­rer möch­te man ger­ne wis­sen, wie die Web­sites der Kon­kur­ren­ten posi­tio­niert sind. Z. B. Wie vie­le User hat der Kon­kur­rent tatsächlich?

Dazu gibt es jetzt ein kos­ten­frei­es und jeder­mann zugäng­li­ches Ange­bot eines Inter­net-Anbie­ters aus Neuseeland/Auckland. Unter der www.urlpulse.de kön­nen Sie deut­sche Ziel-Web­adres­sen ein­ge­ben und erhal­ten sofort aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen über den jewei­li­gen Anbie­ter – von den User­zah­len bis zum Sei­ten-Wert. Aller­dings: Nicht alle Fir­men kön­nen damit gelis­tet wer­den – es ist mög­lich, eine Wer­tung zu unter­sa­gen. Laut Com­pu­ter­wo­che basie­ren die Zah­len auf Schät­zun­gen. Den­noch: „Damit kann sich der Benut­zer schnell einen ers­ten Ein­druck von der Rele­vanz ei-nes bestimm­ten Inter­net-Ange­bots ver­schaf­fen“. Tes­ten Sie das am bes­ten gleich an Ihrer eige­nen Website.

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Bun­des­agen­tur für Arbeit darf GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht in Anspruch neh­men: Auch wenn der GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­spä­tet Insol­venz­an­trag stellt, kann die Bun­des­agen­tur Insol­venz­geld nicht ein­fach vom Geschäfts­füh­rer pri­vat zurück­ver­lan­gen. Sie muss bele­gen, dass es wegen der Insol­venz­ver­schlep­pung zu zusätz­li­chen Zah­lun­gen gekom­men ist, die bei recht­zei­ti­gem Insol­venz­an­trag nicht ein­ge­tre­ten wären (BGH, Urteil vom 13.10.2009, VI ZR 288/08). In der Pra­xis ist die Beur­tei­lung der Insol­venz­rei­fe schwie­rig. Das darf aber nicht ein­sei­tig zu Las­ten des Geschäfts­füh­rers gehen. Der BGH eröff­net nun die Mög­lich­keit, dass sich Geschäfts­füh­rer bes­ser weh­ren kön­nen. Wird der Geschäfts­füh­rer von der BA in Anspruch genom­men, soll­te er prü­fen, ob die oben gestell­ten Anfor­de­run­gen in Form von Beweis­un­ter­la­gen belegt wer­den kön­nen.

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GmbH-Rech­nun­gen pri­vat zah­len – Ach­tung! Pri­vat- und Geschäfts­ver­mö­gen sind bei der GmbH klar getrennt. In der Pra­xis wird Vie­les ver­mischt. Das beginnt mit der Beglei­chung der Tank­fül­lung aus dem pri­va­ten Geld­beu­tel und reicht bis zur Über­wei­sung einer Rech­nung vom pri­va­ten Kon­to. Um die Abgren­zungs­pro­ble­me gering zu hal­ten, wer­den sol­che Vor­gän­ge über ein Gesell­schaf­ter-Kon­to ver­bucht. In der Bilanz wird der Sal­do als Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen aus­ge­wie­sen. Nicht ohne Steu­er­ri­si­ko: Genau genom­men muss für jedes Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung vor­lie­gen. Lösung: Damit auch in einer Kri­se steu­er­lich Nichts anbrennt, soll­ten Sie für die­sen Fall trotz­dem eine Ver­ein­ba­rung zum Auf­wen­dungs­er­satz (schrift­lich im Anstel­lungs­ver­trag) abschlie­ßen. Z. B. in der Form, „Vor­schuss­zah­lun­gen des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers wer­den bis zu 500 EUR über ein Gesell­schaf­ter­kon­to abge­wi­ckelt – das auf Auf­for­de­rung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers von der GmbH bis zum Monats­en­de aus­ge­gli­chen wird – ansons­ten mit 5% zu ver­zin­sen ist“.

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För­der­mit­tel: Bil­den Sie Ihren eige­nen Exper­ten für För­der­mit­tel aus: Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Deutsch­land haben allei­ne im ers­ten Halb­jahr 2011 von KfW-För­der­mit­teln in Höhe von 5,7 Mrd. EUR pro­fi­tiert. Den­noch neh­men längst nicht alle Unter­neh­men die­se Finan­zie­rungs­vor­tei­le in Anspruch. Grund: Nicht­wis­sen um die För­der­pro­gram­me, Angst vor Abhän­gig­kei­ten oder ande­re Bar­rie­ren (z. B. auf­wän­di­ge Antrags­ver­fah­ren, Offen­le­gung von Unter­neh­mens­pla­nun­gen usw.). Vor­be­hal­te gibt es auch gegen pro­fes­sio­nel­le Sub­ven­ti­ons­be­ra­ter. Eine gute Mög­lich­keit, wie sich mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Sachen För­der­mit­tel selbst hel­fen kön­nen, sind Ver­bän­de und Bera­ter­fir­men, die Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­tern aus Unter­neh­men zum För­der­mit­tel-Exper­ten anbie­ten. Die Aka­de­mie des Bun­des­ver­ban­des deut­scher För­der­mit­tel-Bera­ter (www.BvdFB.de, Block­se­mi­nar mit 12 Prä­senz­ta­gen; Kos­ten: 7.500 €) oder die KMU-Aka­de­mie (https://www.die-kmu-akademie.de , 3‑tägiges Inten­siv-Semi­nar; Kos­ten: 825 €).

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EU-Finanz­hil­fen ab sofort online recher­chie­ren: Ab sofort gibt es ein neu­es Online-Ange­bot für Geschäfts­füh­rer zur Finan­zie­rung von klei­nen und mit­tel­gro­ßen GmbHs. Damit kann der Geschäfts­füh­rer in Zukunft neben den KfW-Finan­zie­run­gen spe­zi­ell für deut­sche Unter­neh­men auch in allen Finanz­för­der­töp­fen recher­chie­ren, die von der EU ange­bo­ten wer­den. Das eng­lisch­spra­chi­ge Ange­bot gibt es auf den Inter­net-Sei­ten der EU. Es ermög­licht den Zugriff auf Zuschüs­se, Dar­le­hen und Bürg­schaf­ten aus der EU und aus Pro­gram­men der EU, die wie die Struk­tur­fonds natio­nal oder regio­nal ange­bo­ten wer­den. Inter­net-Adres­se: https://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/financing/index_en.htm.

PS: Sol­che prak­tisch hilf­rei­chen TIPPS gibt es Woche für Woche im Volkelt-Beratungs-Center

Ihr Lothar Volkelt

Das Vol­kelt Bera­tungs Cen­ter -> Jetzt anmel­den

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