… keiner von den Kollegen – ob neu im Geschäft, etabliert oder alter Hase – hat Zeit zum Lesen. Aber: Wer ein paar Jahre dabei ist, weiß wie wichtig es ist, topp informiert zu sein. Dafür gibt es den Volkelt-Brief: Praktische Infos aus und für das reale Wirtschaftsleben – schnörkellos, knapp und verständlich lesbar. Lesen Sie, wie bei uns Berichterstattung für den Praktiker aussieht. Zum Beispiel:
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Transparenz-Register: (14.4.2017) Mit dem Geldwäsche-Gesetz wird europaweit ein zentrales Transparenzregister (TPR) eingerichtet (§§ 18 ff. GWG‑E). Danach sind die Behörden verpflichtet, ein Register zu führen, in dem alle Personen gelistet sind, die an juristischen Personen (AG, GmbH, UG, aber auch: Vereine) beteiligt sind. Ziel ist es, anonyme Beteiligungen (Schachtelgesellschaften, Treuhandverhältnisse) so zurückzuverfolgen zu können, dass immer die jeweils dahinter stehende natürliche Person identifiziert werden kann. Für GmbH/UG bedeutet das: Die Einträge zur Transparenzliste werden aus dem Handelsregister und dort aus der Gesellschafterliste übernommen. Die Gesellschafterliste wird dann ergänzt um die prozentuale Beteiligung des einzelnen Gesellschafters (bisher: nominelle Beteiligungshöhe) und – bei Konzernen- und Tochtergesellschaften – um die HR-Nummer des Gesellschafters, wenn dieser eine juristische Person ist. Als Geschäftsführer verantworten Sie, dass die Gesellschafterliste jederzeit die vollständigen Angaben enthält.
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Equitiy (Beteligungs-)-Kapital: Hier gibt es Geld für gute Ideen und neue Projekte: Viele Unternehmer-Kollegen sagen, dass Sie eigentlich investieren müssen, aber kein gutes Gefühl bei der Finanzierung durch die Hausbank haben. Viele der Kollegen sind unter diesen Umständen sehr aufgeschlossen gegenüber privaten Finanzierungen, wissen aber nicht wie das richtig anzufangen. Ein gutes Angebot gibt es auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (VDK) – der Dachorganisation privater Anleger.
Hier gibt es eine ausführliche Liste der Mitglieder. Zum Beispiel die AdCapitalAG aus Leinfelden. Dahinter stehen die Eigner der mittelständischen Trumpf-Gruppe – die sind aufgeschlossen für Beteiligungen an technischen Unternehmen, Zulieferern, Umwelttechnik. Es lohnt, sich hier mal genau umzusehen. Unter https://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/25/title/Mitglieder_A‑Z gibt es eine Liste aller eingetragenen Mitglieder. Hier können Sie davon ausgehen, dass jedes Invest genau angeschaut und geprüft wird (Investitionsbeispiele, Branchen) und Sie es mit einem seriösen Investor zu tun haben – im Zweifel sollten Sie sich mit den Mitarbeitern des Verbandes kurzschließen. Gezielt nach Beteiligungskapital können Sie in der VDK-Datenbank unter https://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/78/title/Suche_nach_Beteiligungskapital recherchieren. U. E. eine hochinteressante Adresse mit dem Zusatz-Effekt „Netzwerk”-Einbindung.
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Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig: Ist im Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH unter dem § zum „Ausscheiden des Gesellschafter“ eine Abfindung nach dem Stuttgarter Verfahren vereinbart, müssen Sie aufpassen. Neues steuerliches Bewertungsverfahren ist jetzt das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren. Ist Ihre Vertrags-Klausel also unklar, kann das bei Ausscheiden eines Gesellschafters schnell zu einem unerwünschten Gerichtsverfahren führen. Prüfen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag und klären Sie das mit Ihrem Anwalt.
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URLpulse: Kennen Sie die Web-Zahlen Ihrer Konkurrenten? Die meisten Unternehmen haben unterdessen gute Möglichkeiten, die Reichweite und Akzeptanz ihrer Internet-Seiten exakt nach zu verfolgen. Das betrifft die Zahl der täglich aufgerufenen Websites oder die Zahl der täglichen Besucher (Visits). Mehr noch: Es ist möglich, die Dauer des Aufenthalts auf den Websites nachzuvollziehen, oder sich die TOP-10 der aufgerufenen Websites anzeigen zu lassen. Daneben sind vollständige statistische Auswertungen in der Zeitreihe möglich. Als Geschäftsführer möchte man gerne wissen, wie die Websites der Konkurrenten positioniert sind. Z. B. Wie viele User hat der Konkurrent tatsächlich?
Dazu gibt es jetzt ein kostenfreies und jedermann zugängliches Angebot eines Internet-Anbieters aus Neuseeland/Auckland. Unter der www.urlpulse.de können Sie deutsche Ziel-Webadressen eingeben und erhalten sofort ausführliche Informationen über den jeweiligen Anbieter – von den Userzahlen bis zum Seiten-Wert. Allerdings: Nicht alle Firmen können damit gelistet werden – es ist möglich, eine Wertung zu untersagen. Laut Computerwoche basieren die Zahlen auf Schätzungen. Dennoch: „Damit kann sich der Benutzer schnell einen ersten Eindruck von der Relevanz ei-nes bestimmten Internet-Angebots verschaffen“. Testen Sie das am besten gleich an Ihrer eigenen Website.
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Bundesagentur für Arbeit darf GmbH-Geschäftsführer nicht in Anspruch nehmen: Auch wenn der GmbH-Geschäftsführer verspätet Insolvenzantrag stellt, kann die Bundesagentur Insolvenzgeld nicht einfach vom Geschäftsführer privat zurückverlangen. Sie muss belegen, dass es wegen der Insolvenzverschleppung zu zusätzlichen Zahlungen gekommen ist, die bei rechtzeitigem Insolvenzantrag nicht eingetreten wären (BGH, Urteil vom 13.10.2009, VI ZR 288/08). In der Praxis ist die Beurteilung der Insolvenzreife schwierig. Das darf aber nicht einseitig zu Lasten des Geschäftsführers gehen. Der BGH eröffnet nun die Möglichkeit, dass sich Geschäftsführer besser wehren können. Wird der Geschäftsführer von der BA in Anspruch genommen, sollte er prüfen, ob die oben gestellten Anforderungen in Form von Beweisunterlagen belegt werden können.
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GmbH-Rechnungen privat zahlen – Achtung! Privat- und Geschäftsvermögen sind bei der GmbH klar getrennt. In der Praxis wird Vieles vermischt. Das beginnt mit der Begleichung der Tankfüllung aus dem privaten Geldbeutel und reicht bis zur Überweisung einer Rechnung vom privaten Konto. Um die Abgrenzungsprobleme gering zu halten, werden solche Vorgänge über ein Gesellschafter-Konto verbucht. In der Bilanz wird der Saldo als Gesellschafter-Darlehen ausgewiesen. Nicht ohne Steuerrisiko: Genau genommen muss für jedes Gesellschafter-Darlehen eine schriftliche Vereinbarung vorliegen. Lösung: Damit auch in einer Krise steuerlich Nichts anbrennt, sollten Sie für diesen Fall trotzdem eine Vereinbarung zum Aufwendungsersatz (schriftlich im Anstellungsvertrag) abschließen. Z. B. in der Form, „Vorschusszahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers werden bis zu 500 EUR über ein Gesellschafterkonto abgewickelt – das auf Aufforderung des Gesellschafter-Geschäftsführers von der GmbH bis zum Monatsende ausgeglichen wird – ansonsten mit 5% zu verzinsen ist“.
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Fördermittel: Bilden Sie Ihren eigenen Experten für Fördermittel aus: Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben alleine im ersten Halbjahr 2011 von KfW-Fördermitteln in Höhe von 5,7 Mrd. EUR profitiert. Dennoch nehmen längst nicht alle Unternehmen diese Finanzierungsvorteile in Anspruch. Grund: Nichtwissen um die Förderprogramme, Angst vor Abhängigkeiten oder andere Barrieren (z. B. aufwändige Antragsverfahren, Offenlegung von Unternehmensplanungen usw.). Vorbehalte gibt es auch gegen professionelle Subventionsberater. Eine gute Möglichkeit, wie sich mittelständische Unternehmen in Sachen Fördermittel selbst helfen können, sind Verbände und Beraterfirmen, die Schulungen für Mitarbeitern aus Unternehmen zum Fördermittel-Experten anbieten. Die Akademie des Bundesverbandes deutscher Fördermittel-Berater (www.BvdFB.de, Blockseminar mit 12 Präsenztagen; Kosten: 7.500 €) oder die KMU-Akademie (https://www.die-kmu-akademie.de , 3‑tägiges Intensiv-Seminar; Kosten: 825 €).
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EU-Finanzhilfen ab sofort online recherchieren: Ab sofort gibt es ein neues Online-Angebot für Geschäftsführer zur Finanzierung von kleinen und mittelgroßen GmbHs. Damit kann der Geschäftsführer in Zukunft neben den KfW-Finanzierungen speziell für deutsche Unternehmen auch in allen Finanzfördertöpfen recherchieren, die von der EU angeboten werden. Das englischsprachige Angebot gibt es auf den Internet-Seiten der EU. Es ermöglicht den Zugriff auf Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften aus der EU und aus Programmen der EU, die wie die Strukturfonds national oder regional angeboten werden. Internet-Adresse: https://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/financing/index_en.htm.
PS: Solche praktisch hilfreichen TIPPS gibt es Woche für Woche im Volkelt-Beratungs-Center
Ihr Lothar Volkelt
Das Volkelt Beratungs Center -> Jetzt anmelden