Erhalten Sie als (Gesellschafter-)Geschäftsführer von der GmbH eine Abfindung für den Fall es Ausscheidens aus dem Amt als Geschäftsführer – etwa beim Verkauf ihrer GmbH oder bei einer Anteilsübertragung. Wichtig ist es dann, den richtigen Zeitpunkt der Auszahlung zu bestimmen. Die Steuerermäßigung nach § 34 EStG (Fünftelregelung) können Sie nur dann beanspruchen, wenn zumindest der größte Teil der Abfindung Ihnen „am Stück“ in einem einzigen Jahr zufließt. Spätere Nebenleistungen oder kleine Zahlungen sind nicht steuerschädlich. Achten Siealso darauf achten, dass Ihnen die GmbH den überwiegenden Teil der Entlassungs-Abfindung in dem Jahr zahlt, indem Ihre Steuerbelastung am niedrigsten ist.
Für die Praxis: Damit das Finanzamt die Abfindung steuerlich auch so anerkennt und die Fünftel-Regel akzeptiert, sollten Sie die Modalitäten der Abfindung (Höhe, Anspruch) vorher vertraglich klar regeln – eentweder im Anstellungsvertrag oder im Kaufvertrag mit dem neuen Anteiseigner.