Bürgt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH für einen seiner Mandanten (z. B. für Ihre GmbH), kann er die Aufwendungen dafür (Zinsen für ein dem Mandanten gewährtes Darlehen, Verlust) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (FG Münster, Urteil vom 15.10.2015, 3 K 472/14 E). …
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