Kategorien
Volkelt-Briefe

Zoll-Kontrolle: Schwarzarbeit geht vor (Dokumentationspflichten)

In 2014 hat der Zoll ins­ge­samt 36.500 Arbeit­ge­ber in Sachen Lohnunter­grenze und Schwarz­ar­beit kon­trol­liert. Dar­aus folg­ten 2.246 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen vermeint­lichen Ver­stö­ßen. Das sind exak­te 6,1 %. Haupt­sün­der: Die Bau­bran­che. Allen Unken­ru­fen zum Trotz wer­den es in 2014 nicht viel mehr sein. Pro­blem: Von den 6.900 Plan­stel­len des Zolls sind 600 nicht besetzt. Auch dem Zoll feh­len Mit­ar­bei­ter. Laut Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wird sich die­se Situa­ti­on so schnell nicht behe­ben las­sen (Quel­le: Zoll­sta­tis­tik). …Auf­schluss über die (zukünf­ti­ge) Prü­fungs­in­ten­si­tät des Zolls geben auch die geschätz­ten Scha­dens­sum­men aus der Schwarz­ar­beit. Im Ein­zel­nen sind das: Bau 424 Mio. EUR, Gebäu­de­rei­ni­gung 43 Mio. EUR, Sicher­heits­diens­te 15 Mio. EUR, Zeit­ar­beit 11 Mio. EUR, Fleisch­wirt­schaft 8 Mio. EUR, Abfall­wirt­schaft 7 Mio. EUR – ins­ge­samt 795 Mio. EUR. Ganz prak­tisch gese­hen bedeu­tet die­sen Zah­len­werk, dass die Zoll­be­hör­den gar nicht die Kapa­zi­tä­ten haben, die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns zu prü­fen. Ten­denz: Mit der Prü­fung der Schwarz­ar­beit lässt sich für den Zoll mehr „Umsatz“ machen als bei der Prü­fung des Mindestlohns.

Die­se prag­ma­ti­sche Sicht­wei­se ist aber nicht als Frei­brief zu ver­ste­hen. Gehen Sie davon aus, dass immer dann geprüft wird, wenn es Hin­wei­se auf Ver­stö­ße gibt. Z. B. dann, wenn bei der Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten nicht ord­nungs­ge­mäß und anhand der tat­säch­li­chen Zei­ten pro­to­kol­liert wird. Für Arbeit­neh­mer, die sich unge­recht behan­delt füh­len, ist allei­ne das schon eine Ein­la­dung zur Anzei­ge. Wer als Betrof­fe­ner so in die Müh­len des Zolls gerät, der hat dann ohne­hin schlech­te Kar­ten, wenn es Män­gel in der Doku­men­ta­ti­on gibt. Bei den unkla­ren Vor­ga­ben geht das ganz schnell.

Schreibe einen Kommentar