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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH

Nimmt ein Ange­stell­ter der GmbH eine Zustel­lungs­ur­kun­de, die gegen den Geschäfts­füh­rer als Ver­tre­ter der GmbH aus­ge­stellt ist, an und ver­weist er dar­auf, dass der Geschäfts­füh­rer nicht anwe­send ist, dann gilt die Urkun­de den­noch als zuge­stellt (BGH, Urteil vom 4.2.2015, III ZR 513/13). …

Wur­de also in einem Ver­fah­ren gegen die GmbH oder die Geschäfts­füh­rer der GmbH in Ihrer Abwe­sen­heit ent­schie­den, wird das sog. Säum­nis­ur­teil im Wege der öffent­li­chen Zustel­lung zur Kennt­nis gebracht und wirk­sam. Mit der Über­ga­be an den ange­stell­ten der GmbH ist die öffent­li­che Zustel­lung wirk­sam erfolgt.

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