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Volkelt-Briefe

Wirtschafts-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen …

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Online-Ban­king Seit dem 14. Sep­tem­ber 2019 ist es ver­bind­lich: Kun­den müs­sen sich nach der EU-Zah­lungs­richt­li­nie bei Geschäf­ten mit Ban­ken im Netz zwei­fach iden­ti­fi­zie­ren. Neben der Ein­ga­be von Nut­zer­ken­nung bezie­hungs­wei­se PIN ist z. B. eine TAN ein­zu­ge­ben, die mit­tels App, SMS oder eines TAN-Gene­ra­tors neu erzeugt wurde. Prü­fen Sie, ob alle Online-Bank­ver­bin­dun­gen funktionieren
Abmah­nun­gen Geplant sind höhe­re Anfor­de­run­gen an die Befug­nis zur Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen, die Ver­rin­ge­rung finan­zi­el­ler Anrei­ze für Abmah­nun­gen und ver­ein­fach­te Mög­lich­kei­ten zur Gel­tend­ma­chung von Gegenansprüchen. Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren abwar­ten, ggf. die Web­sites auf abmahn­träch­ti­ges prüfen.

 

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