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Volkelt-Briefe

Weihnachtsfeier – bleiben Sie unter der 110-EURO-Grenze

Seit 1.1.2015 blei­ben Zuwen­dun­gen für Betriebs­ver­an­stal­tun­gen (auch: Weih­nachts­fei­er) bis zu einem Betrag von 110 € (inkl. MWSt) steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Dabei han­delt es sich um einen Frei­be­trag (§ 19 EStG). …

Geben Sie pro Mit­ar­bei­ter mehr aus, müs­sen Sie zwar nur für den die 110 EUR – Gren­ze über­stei­gen­den Betrag Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung zah­len. Die­se Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung gilt aber nicht für die Umsatz­steu­er. Kon­kret: Geben Sie pro Mit­ar­bei­ter mehr als 110 EUR aus, ent­fällt der kom­plet­te Vor­steu­er­ab­zug. Sie sind also gut bera­ten, unter der 110 € – Gren­ze zu bleiben.

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