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Volkelt-Briefe

Wahlversprechen: GWG-Limit wird angepasst

Im Wirt­schafts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges wird der­zeit der „Ent­wurf eines Gesetz­tes zur Ent­las­tung ins­be­son­de­re der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft von Büro­kra­tie“ (Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz) vor­be­rei­tet. Einer der Punk­te, auf den man sich zu eini­gen scheint, ist …die Anhe­bung der Gren­ze zur Sofort-Abschrei­bung für gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter (GWG). Der­zeit liegt die Gren­ze bei 410 EUR. Beschlos­sen ist unter­des­sen eine Anhe­bung auf 800 EUR pro GWG – das wäre eine deut­li­che Büro­kra­tie-Ent­las­tung, zumal die­se Gren­ze zuletzt in 1964 ange­ho­ben wurde.

Bis­her konn­ten sich die Regie­rungs­par­tei­en nicht auf eine Anhe­bung ver­stän­di­gen. Der jet­zi­ge Vor­stoß ist Erfolg ver­spre­chend und ent­spricht einem lan­ge geäu­ßer­ten Wunsch der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft nach Bürokratieabbau.

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