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Volkelt-Briefe

Unternehmer-Antwort: Gleiche Leistung für gleichen Lohn

Die meis­ten Kol­le­gen, mit denen ich über das jetzt ange­kün­dig­te Lohn­gleich­heits­ge­setz gespro­chen habe, sind ent­setzt. Zum einen, weil sie das als einen unzu­läs­si­gen Ein­griff in ihre Ver­trags­frei­heit betrach­ten. Und, weil jetzt auch schon Unter­neh­men ab 200 und mehr Mit­ar­bei­tern (bis­her geplant: 500) von den neu­en gesetz­li­chen Vor­schrif­ten betrof­fen sein wer­den. Ganz prag­ma­tisch aber auch des­we­gen, weil Mit­ar­bei­ter, die jetzt schon zu glei­chen Löh­nen ein­ge­stuft sind, nicht unbe­dingt die glei­chen Leis­tun­gen brin­gen. Was tun? …Sicher­lich wird es noch eini­ge Zeit dau­ern, bis die­ses gesetz­li­che Vor­ha­ben auf den Weg gebracht ist. Womög­lich ent­puppt sich das Gan­ze als vor­wahl­kampf­mä­ßi­ges Getue. Den­noch: Je nach Regie­rungs­wech­sel (Rot/Rot/Grün) kann eine Umset­zung in 2017 sehr schnell kom­men. Dar­auf soll­ten Sie vor­be­rei­tet sein, wenn Ihr Unter­neh­men zu den betrof­fe­nen (> 200 Mit­ar­bei­ter) gehört. Um glei­chen Lohn für glei­che Leis­tung (equal pay) aus Unter­neh­mer­sicht zu rea­li­sie­ren, müs­sen Sie umor­ga­ni­sie­ren: Weg von der Bezah­lung nach Arbeits­zeit zur Bezah­lung nach Leis­tung. Dazu müs­sen objek­ti­ve Leis­tungs­an­for­de­run­gen (Stück­zah­len, Umsät­ze, Ver­trags­ab­schlüs­se usw.) defi­niert wer­den. Und zwar in allen betrieb­li­chen Berei­chen, in denen das mög­lich ist. Das bedeu­tet auch Ver­än­de­run­gen der Pro­zes­se bzw. der Ablauforganisation.

Haben die Mit­ar­bei­ter Anspruch auf Aus­kunft über die Löh­ne, wird das nicht nur zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wand, son­dern auch mehr Unru­he und latent stei­gen­de Lohn­­kosten brin­gen. Geeig­ne­te Maß­nah­men sind: Aus­grün­dung von Unter­neh­mens­tei­len auf selb­stän­di­ge (Toch­­­ter-) Unter­neh­men, Ver­la­ge­rung von Tätig­kei­ten auf freie Mit­ar­bei­ter oder Free­lan­cer, Leih­ar­beit­neh­mer usw., und eine gene­rel­le Umstel­lung der Ver­gü­tung auf Grund­lohn und leis­tungs­be­zo­ge­ne Ver­gü­tungs­be­stand­tei­le (Prä­mi­en, Umsatz- und/oder Gewinn­be­tei­li­gung). Fazit: Glei­che Leis­tung bei glei­chem Lohn.

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