Kategorien
Volkelt-Briefe

Unfallversicherung: Gesellschafter-Geschäftsführer soll zahlen

Ist der GmbH-Geschäfts­füh­rer von der Bei­trags­pflicht zur Sozi­al­ver­si­che­rung befreit, heißt das noch lan­ge nicht, dass die­se Befrei­ung auch für die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung gilt. Die­se darf nach ihren Kri­te­ri­en ent­schei­den, ob der Geschäfts­füh­rer Pflicht­mit­glied in der Unfall­ver­si­che­rung sein muss (LSG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 21.2.2013, L 10 U 5019/11).

 Das klingt nach neu­em büro­kra­ti­schem Auf­wand. U. E. ist nicht nach­voll­zieh­bar, wie­so der Ent­scheid der Clea­ring­stel­le zur sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Beur­tei­lung nicht für alle Zwei­ge der Sozi­al­ver­si­che­rung bin­dend ist. In der Pra­xis wer­den die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten ihre Inter­es­sen aus­spie­len und Geschäfts­füh­rer zunächst zu „Arbeit­neh­mern“ machen und ent­spre­chend ver­si­chern. Dann liegt es an Ihnen, dage­gen vorzugehen.

Schreibe einen Kommentar