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Volkelt-Briefe

Transparenz-Diskussion: Mitarbeiter nutzen Lohnauskunft kaum

Nach dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz  (seit: 2018) haben Arbeitnehmer/Innen das Recht, Aus­kunft über die Lohn­zah­lun­gen zu erhal­ten, die für ver­gleich­ba­re Tätig­kei­ten im Unter­neh­men an die (männ­li­chen) Kol­le­gen gezahlt wer­den. Dazu hat der Deut­sche Juris­tin­nen­bund jetzt Zah­len vor­ge­legt: Laut Gesetz­ent­wurf sei­en 70.275 Aus­kunfts­ver­lan­gen im Jahr (= 1 % aller aus­kunfts­be­rech­tig­ten Beschäf­tig­ten) erwar­tet wor­den. Die nun nach zwei Jah­ren erst­mals vor­ge­leg­te Eva­lua­ti­on der Juris­tin­nen wei­se in ihrer Hoch­rech­nung aller­dings nur 10.400 Aus­kunfts­an­fra­gen aus. Das ent­spricht einer Ziel­er­rei­chungs­quo­te von gera­de ein­mal 15 %.

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