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Volkelt-Briefe

Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2012 beschließen

Klei­ne GmbHs haben noch 6 Wochen Zeit, den Gesellschaftern …

der GmbH den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2012 vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2012 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschluss korrekt.

Für die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesell­schafts­ver­trag nichts ande­res bestimmt. Danach ergibt sich fol­gen­de Frist­be­rech­nung: Spä­tes­ter Ver­sand­tag der Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: 20.11. Zustel­lung (+ 2 Tage): 22.11. Wochen­frist (+ 7 Tage ab Zugang). Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Frei­tag 29.11.2013. Die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist dann ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fen (§ 51 GmbH-Gesetz). Wich­tig: Auch die Tages­ord­nung muss den Gesell­schaf­tern min­des­tens 3 Tage vor­her vor­lie­gen. Für die Tages­ord­nung die­ser Gesellschafter­versammlung sind die­se For­mu­lie­run­gen üblich:

  1. Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses des Jah­res 2012 (GuV, Bilanz, Lage­be­richt, Anhang)
  2. Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung (inkl. Vor­schlag der Geschäfts­füh­rung zur Gewinn­ver­wen­dung, also Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter bzw. Ein­stel­lung in Rück­la­gen) und
  3. Beschluss der Gesell­schaf­ter über die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rer.

Für die Pra­xis: Wir emp­feh­len exak­te Ein­hal­tung des Ter­mins, wenn es mit den Gesell­schaf­tern zu Unstim­mig­kei­ten kom­men kann (Fami­li­en­ge­sell­schaf­ten mit kon­kur­rie­ren­den Stäm­men). Auch in GmbHs mit Fremd-Geschäfts­füh­rern ist eine kor­rek­te Umset­zung anzu­ra­ten. Nur wenn der Beschluss über die Ent­las­tung gefasst wird, ist sicher­ge­stellt, kön­nen kei­ne Ersatz­an­sprü­che gegen den Geschäfts­füh­rer gel­tend gemacht werden.

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