Zum 1.10.2017 sind alle Unternehmen und Körperschaften verpflichtet, Auffälligkeiten bei Finanztransaktionen und Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften dem neuen Transparenzregister zu melden (§ 59 Geldwäschegesetz). …
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Stichworte: Öffentliche Ausschreibung, Transparenzregister, Wettbewerbsregister, § 50 Geldwäschegesetz