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Volkelt-Briefe

Strategisches: In die EU-Steuerpolitik kommt Bewegung

Für die EU-Steu­er­ge­setz­ge­bung gilt das natio­na­le Veto­recht – der Haupt­grund dafür, dass es seit Jahr­zehn­ten kei­ne Steu­er­be­schlüs­se gibt, die euro­pa­wei­te Gel­tung und Wir­kung haben – Stich­wor­te: Besteue­rung der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne (Goog­le, Face­book, Star­bucks) und Gesetz­ent­wurf für eine ein­heit­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge zur Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er. Hier gibt es ers­te Anzei­chen für eine Locke­rung. Die EU-Kom­mis­si­on wird noch im ers­ten Quar­tal 2019 einen Vor­schlag zur Ände­rung der Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten vor­le­gen. Danach sol­len Steu­er­ge­set­ze in Zukunft per Mehr­heits-Ent­scheid ver­ab­schie­det werden.

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