Kategorien
Volkelt-Briefe

Stille Reserven: Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose

Begrün­det der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Insol­venz­ver­fah­ren sei­ne posi­ti­ve Fort­füh­rungs­pro­gno­se mit Ver­weis auf stil­le Reser­ven, muss er stich­hal­tig dar­le­gen, wel­che stil­le Reser­ven im Ein­zel­nen oder wel­che sons­ti­gen für die Über­schul­dungs­bi­lanz maß­geb­li­chen Wert­auf­hel­lun­gen vor­han­den sind. Kann der Geschäfts­füh­rer die­sen Nach­weis nicht füh­ren, hat sei­ne dar­auf gestütz­te Fort­füh­rungs­pro­gno­se kei­nen Bestand. Das Insol­venz­ge­richt wird das bereits eröff­ne­te Insol­venz­ver­fah­ren im Anschluss fort­füh­ren (OLG Ham­burg, Urteil v. 16.3.2018, 5 U 191/16, rechts­kräf­tig). Dazu …Hin­ter­grund des Ver­fah­rens: Der Insol­venz­ver­wal­ter nahm den Geschäfts­füh­rer für Zah­lun­gen nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens in Anspruch. Der Geschäfts­füh­rer begrün­de­te die Zah­lun­gen bzw. die Wei­ter­füh­rung der Geschäf­te in Eigen­ver­wal­tung mit Ver­weis auf die von ihm erstell­te Fort­füh­rungs­pro­gno­se. Der Insol­venz­ver­wal­ter stell­te dage­gen fest, dass die behaup­te­ten stil­len Reser­ven so nicht vor­han­den waren. Das OLG Ham­burg bestä­tig­te das Urteil der Vor­in­stanz, wonach der Geschäfts­füh­rer die von der GmbH geleitsten Aus­zah­lun­gen (hier: Rück­zah­lung von Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen) plus Zin­sen an die GmbH zurück­zah­len muss. Ach­tung: Die Insol­venz­ver­wal­ter prü­fen unter­des­sen in jedem GmbH-Kri­sen­fall sys­te­ma­tisch nach, ob der Geschäfts­füh­rer noch nach Ablauf der Drei-Wochen-Insol­venz­an­trags­frist Zah­lun­gen aus dem Ver­mö­gen der GmbH geleitstet hat. In signi­fi­kant vie­len Fal­len müs­sen Geschäfts­füh­rer die­se aus ihrem Pri­vat­ver­mö­gen zurückzahlen.

Schreibe einen Kommentar