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Volkelt-Briefe

Steuervorteil: Management-Beteiligung an der GmbH

Betei­ligt sich Ihr Unter­neh­mens­be­ra­ter an der GmbH und ver­äu­ßert die­ser anschlie­ßend sei­ne Betei­li­gung, dann muss­te er bis­her davon aus­ge­hen, dass das Finanz­amt den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn als Ein­künf­te aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit wer­tet und dafür den per­sön­li­chen (Höchst-) Ein­kom­men­steu­er-Satz ansetz­te. Das ist aber laut Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg nicht kor­rekt. Die Finanz­be­hör­den haben zwar Revi­si­on ein­ge­legt (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: VIII R 21/17). U. E. ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) in der Sache nicht anders ent­schei­den wird. Das gilt regel­mä­ßig auch dann, wenn ein Arbeit­neh­mer an der GmbH betei­ligt wird (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil v. 26.6.2017, 8 K 4018/14).

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