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Volkelt-Briefe

Steuern: OECD-Aktionsplan bedeutet „Aus“ für das Steuer-Spar-Lizenz-Modelle

Star­bucks, Goog­le und IKEA zei­gen, wie man im inter­na­tio­na­len Geschäft Steu­ern spart. Stand­or­te, die hohe Gewin­ne erwirt­schaf­ten, zahlen …

einen gro­ßen Teil davon als Lizenz­gebühren an die Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft. Die­se sitzt in der Regel in einem Nied­rig­steu­er-Land (Ber­umu­das, Cayman Island, aber auch: Hol­land). Das ist aber nicht nur ein Modell, das inter­nationale Kon­zer­ne nut­zen. Das Modell funk­tio­niert auch bei mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, z. B. bei Zulie­fe­rern mit vie­len Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Die­se zah­len für Paten­te und Nut­zungs­über­las­sun­gen Gebüh­ren und spa­ren damit Steu­ern. Jetzt hat die OECD den G20 Finanz­mi­nis­tern ein 54-sei­ti­ges Grund­satz­pa­pier über­ge­ben. Die­se wer­den dazu in den nächs­ten Wochen Stel­lung­nah­men abge­ben und prü­fen, inwie­weit und wann neue Richt­li­ni­en-Vor­ga­ben in den betrof­fe­nen Staa­ten umge­setzt wer­den. Finanz­mi­nis­ter Schäub­le hat sich in den letz­ten Wochen bereits mehr­fach dazu geäu­ßert. Tenor: „In Deutsch­land wer­den die Richt­li­ni­en zügig umge­setzt“. Hier die Stel­lung­nah­me des BMF > Hier ankli­cken.

Ach­tung: In einer ers­ten Pha­se wird es neue Vor­ga­ben für alle inter­na­tio­nal agie­ren­den Inter­net-Fir­men geben. Das betrifft Shops, Por­ta­le, Soft­ware-Unter­neh­men u. Ä.. Ziel wird es sein, Gewin­ne dort zu ver­steu­ern, wo sie anfal­len. Kon­kret wird das dazu füh­ren, dass auch die Gewinn­ermitt­lung getrennt erfol­gen muss. Das wird den büro­kra­ti­schen Auf­wand für Fir­men mit meh­re­ren Stand­or­ten erheb­lich erhöhen.

Für die Pra­xis: Das geplan­te Geset­zes­vor­ha­ben wird auch Aus­wir­kun­gen dar­auf haben, wie die Finanz­be­hör­den die inner­be­trieb­li­chen Ver­rech­nungs­prei­se zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men prü­fen wer­den. Hier haben die Finanz­äm­ter einen brei­ten Ermes­sens­spiel­raum, der in der Ver­gan­gen­heit immer auch vor den Gerich­ten geklärt wer­den muss­te (vgl. zuletzt der Fall Würth, Nr. 7/2013). Für Unter­neh­men mit grenz­über­schrei­ten­den inner­be­trieb­li­chen Lie­fe­run­gen steigt damit das Steu­er­ri­si­ko wei­ter an. Wer das mini­mie­ren will, kann das sog. Advan­ce-Pri­cing-Agree­ment (APA) nut­zen und Zwei­fels­fra­gen vor­ab mit den Finanz­be­hör­den klä­ren. Vor­teil: Damit ist sicher­ge­stellt, dass Ihnen kei­ne Steu­er­nach­zah­lun­gen und – noch wich­ti­ger – kei­ne Steu­er-straf­recht­li­chen Vor­wür­fe drohen.