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Volkelt-Briefe

Steuern: Nachbesserungen bei der neuen Erbschaftsteuer

Die CSU ver­langt Ände­run­gen am vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf von Finanz­mi­nis­ter Wolf­gang Schäub­le (CDU). Danach wird es noch Kor­rek­tu­ren beim Bewer­tungs­ver­fah­ren für Fir­men­ver­mö­gen geben. Nach Hoch­rech­nun­gen wird so der Ver­mö­gens­wert um rund 30 % nach unten gerech­net. Zusätz­lich soll es eine Inves­ti­ti­ons­klau­sel geben, wonach im Todes­fall das steu­er­pflich­ti­ge Unter­neh­mens­er­be steu­er­frei bleibt, wenn es ins Unter­neh­men inves­tiert wird. …

Auch die SPD-Frak­ti­on for­dert wei­ter Nach­bes­se­run­gen am vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf. Die Zeit drängt. Das neue Gesetz muss bis zum 30.6.2016 ste­hen. Wird bis dahin kei­ne Rege­lung gefun­den, kön­nen Fir­men­er­ben unken. Es fehlt eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur Besteue­rung. Mit der Fol­ge, dass den Finanz­be­hör­den die gesetz­li­che Hand­ha­be fehlt.

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