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Volkelt-Briefe

Steuern 4.0: Warten auf die neue Erbschaftsteuer

Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erb­schaft­steu­er­ge­setz ver­ab­schie­det und im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht sein. Geschieht das nicht, kön­nen die Finanz­be­hör­den kei­ne Erb­schaf­te­u­er mehr erhe­ben – so die Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Stand der Din­ge ist: Im Sep­tem­ber hat­te die Bun­des­re­gie­rung ihren Gesetz­ent­wurf im Bun­des­tag vor­ge­legt. Anschlie­ßend hat der Bun­des­rat eine Stel­lungs­nah­me dazu vor­ge­legt. Umstrit­ten sind: Die neue  Defi­ni­ti­on des Ver­wal­tungs­ver­mö­gens, die neu­en Rege­lun­gen zu den Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen, Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Fami­li­en­un­ter­neh­men und die Erwei­te­rung der sog. Lohn­sum­men­re­ge­lung, die Vor­aus­set­zung für die Anwen­dung der Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen sind. Dabei lie­gen die Vor­stel­lun­gen der Betei­lig­ten nach wie vor weit aus­ein­an­der. Völ­lig unklar ist, ob es schluss­end­lich zu einer zusätz­li­chen steu­er­li­chen Belas­tung der klei­ne­ren und mit­tel­gro­ßen Betrie­be kom­men wird. …

Der Sach­ver­stän­di­gen­rat macht sich dane­ben für ein Nied­rig­steu­er-Modell stark, wonach die Steu­er­sät­ze für die Erb­schaft- und Schen­kungs­steu­er radi­kal abge­senkt wer­den und die Steu­ern lang­fris­tig gestun­det wer­den kön­nen. Die Regie­rungs­frak­tio­nen der gro­ßen Koali­ti­on las­sen der­zeit die­ses Modell durch­rech­nen. Finanz­mi­nis­ter Wolf­gang Schäub­le beharrt dage­gen wei­ter­hin auf dem ein­ge­brach­ten Gesetz­ent­wurf. Der Aus­gang ist wei­ter­hin offen.

Mit der damit ver­bun­de­nen Rechts­un­si­cher­heit müs­sen Sie leben. Bis zum 30.6.2016 wird auf jeden Fall die jetzt gel­ten­de Rechts­la­ge ange­wandt, inkl. Ver­scho­nungs­re­gel und Lohn­sum­men­re­ge­lung und dem damit ver­bun­de­nen auf­wen­di­gen Bera­tungs- bzw. Bewer­tungs­auf­wand. Ob eine vor­ge­zo­ge­ne Betriebs­über­tra­gung als Schen­kung vor­teil­haft ist, lässt sich nicht bestim­men. Dazu ist die Rechts­la­ge zu unüber­sicht­lich. Ten­denz: Wir gehen davon aus, dass die Über­tra­gung von Unter­neh­men im Wege der Erbschaft/Schenkung leicht teu­rer wird als bis­her. Auf jeden Fall teu­rer wird der damit ver­bun­de­ne Bera­tungs­auf­wand. Da sich die Gebühr hier­für am Gegen­stands­wert ori­en­tiert, ist abseh­bar, dass Sie bei der Über­tra­gung von grö­ße­ren Ver­mö­gens­wer­ten mit einer deut­li­chen Erhö­hung der Gebüh­ren rech­nen müs­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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