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Volkelt-Briefe

Steuern 4.0: Alles wird elektronisch – auch die automatische Kontrolle

Der­zeit wird der Gesetz­ent­wurf zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens dis­kutiert (Refe­ren­ten­ent­wurf des BMF vom 26.8.2015). Damit sol­len die Vor­aus­set­zun­gen für kom­plet­ten elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch zwi­schen Bür­gern, Unter­neh­men und den Finanz­be­hör­den neu gere­gelt wer­den. In einem ers­ten Schritt wer­den nun die Vor­aus­set­zun­gen für die elek­tro­ni­sche Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung geschaf­fen. Im Ein­zel­nen ist geplant: …

  • Erwei­te­rung des Daten­um­fangs der vor­aus­ge­füll­ten Steuererklärung
  • elek­tro­ni­sche Bekannt­ga­be von Steuerbescheiden
  • Aus­bau der voll­au­to­ma­ti­schen Bear­bei­tung von Steu­er­erklä­run­gen mit­hil­fe von Risikomanagementsystemen
  • Vor­la­ge von Bele­gen zur Steu­er­erklä­rung nur noch auf Anforderung
  • Ermög­li­chung des elek­tro­ni­schen Belegversands

ElsterDie gesetz­li­chen Maß­nah­men sol­len am 1.1.2017 in Kraft tre­ten. Die tech­ni­sche Umset­zung der Maß­nah­men soll im Jahr 2022 abge­schlos­sen sein. In Zukunft wird es nicht mehr ein zustän­di­ges Finanz­amt geben. Die Finanz­be­hör­den wer­den opti­mie­ren und die elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­run­gen nach frei­en Kapa­zi­tä­ten bear­bei­ten. Der gewohnt kur­ze Weg zwi­schen Steu­er­zah­ler, Steu­er­be­ra­ter und Finanz­amts-Sach­be­ar­bei­ter ent­fällt. Auch zahl­rei­che Detail­re­ge­lun­gen füh­ren laut DStV zu einer Ver­schlech­te­rung der recht­li­chen Stel­lung der Steu­er­bür­ger (Fris­ten, Ein­spruchs­rech­te, Bevoll­mäch­ti­gun­gen usw.).

Ein sol­che Umstel­lung ist sicher­lich not­wen­dig und über­fäl­lig. Aller­dings wird sehr dar­auf zu ach­ten sein, dass sich damit die recht­li­che Stel­lung des Steu­er­bür­gers nicht wei­ter ver­bö­sert. Z. B., indem das Besteue­rungs­ver­fah­ren beschleu­nigt wird und damit in Fäl­len der Steu­er­nach­zah­lung schnel­ler bezahlt wer­den muss. Umge­kehrt muss der Steu­er­zah­ler dann auch das ver­brief­te Recht dar­auf haben, dass über­be­zahl­te Steu­ern auch zeit­nah aus­ge­zahlt wer­den. Der­zei­ti­ge Übung ist es, dass sich Rück­zah­lun­gen immer wei­ter nach hin­ten ver­schie­ben. Zu befürch­ten ist auch, dass die voll­au­to­ma­ti­sche Bear­bei­tung der Steu­er-Erklä­run­gen zu einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand bei der Nach­prü­fung des Steu­er­be­scheids füh­ren wird.

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