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Volkelt-Briefe

Steuerlast: Ende der Abgeltungssteuer für Zinserträge kommt näher

Nach den Vor­ga­ben aus den Koali­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen ist die Eta­blie­rung des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches zwi­schen Deutsch­land und den Ver­trags­län­dern Vor­aus­set­zung für die Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er auf Zins­er­trä­ge (S. 69 Koali­ti­ons­ver­trag). Nach Aus­kunft der Bun­des­re­gie­rung funk­tio­niert die­ser Infor­ma­ti­ons­aus­tausch unter­des­sen (sie­he dazu die neben­ste­hen­de Mel­dung). Im Sep­tem­ber 2018 wer­den erneut die Kon­ten-Daten­sät­ze mit 102 Län­dern abge­gli­chen. Damit ist der Weg frei für die Geset­zes­vor­la­ge zur Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er für Zins­er­trä­ge. Das betrifft dann auch die Besteue­rung der Zin­sen, die Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) für Dar­le­hen an ihre GmbH (Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) erhal­ten. Die müs­sen dann wie­der mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz ver­steu­ert wer­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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