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Volkelt-Briefe

Steuer: Verlustvortrag geht nach Abspaltung der Komplementär-GmbH unter

Bei Gesell­schaf­ter­wech­seln in Mit­un­ter­neh­mer­schaf­ten geht die Unter­neh­mer­iden­ti­tät ver­lo­ren und damit der auf den Mit­un­ter­neh­mer ent­fal­len­de vor­trags­fä­hi­ge Fehl­be­trag unter. Dies gilt auch für die Über­tra­gung eines Kom­man­dit­an­teils im Rah­men einer Abspal­tung. Die Über­tra­gung des Kom­man­dit­an­teils im Rah­men der Abspal­tung ist als Aus­schei­den der ehe­ma­li­gen GmbH als Gesell­schaf­te­rin und Ein­tritt einer neu­en GmbH als neu­er Gesell­schaf­te­rin anzu­se­hen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).

Strit­tig ist, inwie­weit die sog. Kon­zern­klau­sel (§ 8c KStG) auf eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft anzu­wen­den ist. Im Fall ging es um die Abspal­tung des Kom­man­dit­an­teils auf eine als zusätz­li­che Kom­ple­men­tä­rin ein­tre­ten­de GmbH. In der Sache ist wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung Revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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