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Volkelt-Briefe

Steuer 2016/17: Mehr IT, mehr Datenabgleich, bessere Prüfungsansätze

Der Finanz­mi­nis­ter des Bun­des und die der Län­der haben sich dar­auf ver­stän­digt, mit Wir­kung ab 1.1.2017 zahl­rei­che Ände­run­gen im Ver­fah­ren zur Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung umzu­set­zen. Danach sind fol­gen­de Ände­run­gen geplant: …

  • Bele­ge sol­len nur noch bei Bedarf vom Finanz­amt ange­for­dert wer­den. Sie müs­sen nicht mehr auto­ma­tisch mit der Steu­er­erklä­rung ein­ge­reicht wer­den. Falls Bele­ge ange­for­dert wer­den, sol­len die­se elek­tro­nisch über­mit­telt werden.
  • Durch den Ver­zicht auf die Anga­be von Daten, die Drit­te der Steu­er­ver­wal­tung bereits über­mit­telt haben, soll der Umfang der Steu­er­erklä­rung deut­lich redu­ziert werden.
  • Im Zusam­men­hang mit der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung (ELSTER) soll die Vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung erwei­tert wer­den. Über das ELS­TER-Por­tal kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger prü­fen, wel­che Daten dem Finanz­amt bereits vor­lie­gen. Die­se kön­nen elek­tro­nisch abge­ru­fen und in die Steu­er­erklä­rung über­nom­men werden.
  • Außer­dem sol­len durch den Aus­bau der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on Steu­er­be­schei­de und sons­ti­ge Schrei­ben vom Finanz­amt elek­tro­nisch bekannt gege­ben wer­den können.
  • Eine stär­ke­re Digi­ta­li­sie­rung der Daten soll es in noch grö­ße­rem Umfang als heu­te ermög­li­chen, Steu­er­erklä­run­gen durch spe­zi­el­le Risi­ko­ma­nage­ment­sys­te­me zu prüfen.
  • Ein Ziel ist es, sich auf die tat­säch­lich prü­fungs­be­dürf­ti­gen Fäl­le zu kon­zen­trie­ren. Dies soll dazu füh­ren, dass die Quo­te der voll­stän­dig maschi­nell bear­bei­te­ten Ein­kom­men­steu­er­erklä­run­gen deut­lich gestei­gert wird.
Da die Initia­ti­ve vom BMF und – par­tei­über­grei­fen­de – von den Finanz­mi­nis­tern der Län­der getra­gen wird, ist davon aus­zu­ge­hen, dass es nicht bei Ankün­di­gun­gen blei­ben wird. Der Maß­nah­men-Kata­log ist rea­lis­tisch und soll­te im Zeit­plan umge­setzt wer­den – even­tu­ell ist mit einer leich­ten Ver­zö­ge­rung bis zur Steu­er­erklä­rung 2017. Auch bei der Ein­füh­rung von ELSTAM und ELSTER gab es Ver­zö­ge­run­gen. Fest­ge­schrie­ben wird damit auch der auto­ma­ti­sche Daten­ab­gleich zwi­schen den Behör­den (Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung, Bun­des­agen­tur für Arbeit, Mini­job-Zen­tra­le), aber auch zwi­schen den Insti­tu­tio­nen mit steu­er­re­le­van­ten Inhal­ten (Kran­ken­ver­si­che­rung, Vor­sor­ge­ver­si­che­run­gen usw.). Das betrifft auch Infor­ma­tio­nen über Gewinn­aus­schüt­tun­gen an die Gesell­schaf­ter (Steu­er­be­schei­ni­gun­gen), die Zah­lung von Zin­sen für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen und den Daten­ab­gleich mit den Ban­ken über Zin­sen. Die Steu­er­ver­ein­fa­chung ist damit zwangs­läu­fig ein wei­te­rer Schritt zum Glä­ser­nen Bür­ger und Steu­er­zah­ler (vgl. dazu oben).

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