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Volkelt-Briefe

SIE nutzen den Firmenwagen nur am Wochenende? – man kann es ja versuchen …

Auch wenn der Geschäfts­füh­rer sei­nen Fir­men­wa­gen nur am Wochen­en­de pri­vat nutzt, muss er die vol­le Lohn­steu­er gemäß der 1%-Me­tho­­de abfüh­ren. Eine antei­li­ge Kür­zung ist nach dem Gesetz nicht vor­ge­se­hen (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 24.2.2015, 6 K 2540/14). …

Den Ver­such einer Kla­ge war das den­noch wert. Aller­dings waren die Erfolgs­aus­sich­ten dafür von vor­ne­her­ein nicht beson­ders groß. Das gilt auch dann, wenn der Geschäfts­füh­rer z. B. Anfang des Monats aus­schei­det und er nicht die vol­le Lohn­steu­er für die­sen Monat zah­len will.

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